Arbeitslosengeld II - Keine Minderung der Arbeitslosengeld II-Leistungen bei Mietminderung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
102 Unterstützende 102 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

102 Unterstützende 102 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die Ausführungen zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dahingehend zu verdeutlichen, dass bei den tatsächlichen Aufwendungen für die Wohnungsmiete, die Regelmiete gemeint ist und Kürzungen des Mieters, beziehungsweise zugestandene Mietminderungen, die aufgrund einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Mietsache erfolgen, nicht von der Regelleistung abgezogen werden dürfen.

Begründung

Hier geht es um den Gerechtigkeitsgesichtspunkt und darum dass der Staat sich nicht für eine finanzielle Leistung die zur "Schadensminimierung", bzw. "Schadensersatz" gezahlt wird "bereichern" darf.Der Leistungsempfänger erhält diese Leistungen meist aus Ausgleich für den nicht "bestimmungsgemäßen Gebrauch" einer Sache (hier privater Rückzugsort) oder körperliche "Belästigungen" (z.B..Baulärm etc.).

Link zur Petition

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