102 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Ausführungen zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dahingehend zu verdeutlichen, dass bei den tatsächlichen Aufwendungen für die Wohnungsmiete, die Regelmiete gemeint ist und Kürzungen des Mieters, beziehungsweise zugestandene Mietminderungen, die aufgrund einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Mietsache erfolgen, nicht von der Regelleistung abgezogen werden dürfen.
Begründung
Hier geht es um den Gerechtigkeitsgesichtspunkt und darum dass der Staat sich nicht für eine finanzielle Leistung die zur "Schadensminimierung", bzw. "Schadensersatz" gezahlt wird "bereichern" darf.Der Leistungsempfänger erhält diese Leistungen meist aus Ausgleich für den nicht "bestimmungsgemäßen Gebrauch" einer Sache (hier privater Rückzugsort) oder körperliche "Belästigungen" (z.B..Baulärm etc.).
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
16.01.2019
Petition endet:
07.03.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.