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Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .
Peticioni i drejtohet: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die Ausführungen zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch dahingehend zu verdeutlichen, dass bei den tatsächlichen Aufwendungen für die Wohnungsmiete, die Regelmiete gemeint ist und Kürzungen des Mieters, beziehungsweise zugestandene Mietminderungen, die aufgrund einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Mietsache erfolgen, nicht von der Regelleistung abgezogen werden dürfen.
arsye
Hier geht es um den Gerechtigkeitsgesichtspunkt und darum dass der Staat sich nicht für eine finanzielle Leistung die zur "Schadensminimierung", bzw. "Schadensersatz" gezahlt wird "bereichern" darf.Der Leistungsempfänger erhält diese Leistungen meist aus Ausgleich für den nicht "bestimmungsgemäßen Gebrauch" einer Sache (hier privater Rückzugsort) oder körperliche "Belästigungen" (z.B..Baulärm etc.).
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Ka filluar peticioni:
16.01.2019
Peticioni përfundon:
07.03.2019
Rajon :
Gjermania
tema: