Regione: Vokietija

Arbeitslosengeld II - Klare Definition des Begriffs "Eigenbemühungen"

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
254 Palaikantis 254 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

254 Palaikantis 254 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2012
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Begriff "Eigenbemühungen" klar definiert wird.

Priežastis

Es ist derzeit in den Jobcentern usus, dass die Sachbearbeiter/Innen und Fallmanager/Innen eigene Auslegungen dazu haben. Während die Einen meinen, es sei alles den Eigenbemühungen zuzuordnen, sagen die Anderen, dass nur das, was man selbst recherchiert, Eigenbemühungen sind. Hier fehlt es an einer klaren Regelung.Auch als Bezieher von Sozialleistungen / ALG II ist man verpflichtet, sich zu bewerben. Gegenüber dem Leistungsträger mussen diese Bemühungen stets nachgewiesen werden. Dazu erhält man vom Jobcenter das Formblatt "Nachweis von Eigenbemühungen". Die Anzahl der monatlich nachzuweisenden Bewerbungsbemühungen wird in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt. Während die einen Sachbearbeiter/Innen und Fallmanager/Innen sagen, dass nur das zu den Eigenbemühungen zählt, was man selbst recherchiert hat, meinen die Anderen, dass auch die Stelleninformationen vom Amt und auch die Vermittlungsvorschläge als Eigenbemühungen gewertet werden. Andere sind der Ansicht, dass alles zu den Eigenbemühungen zählt. Egal, von welcher Seite man die Angebote erhält (Zeitung, Fernsehen, Rundfunk, Bekanntenkreis, Suchmaschinen im Internet, Jobcenter/AfA.....).

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žinios

  • Pet 4-17-11-81503-036141Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert den Deutschen Bundestag auf, den Begriff der
    "Eigenbemühungen" im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch klar zu definieren.
    Die Auslegung sei in Praxis je nach Behörde oder Sachbearbeiter unterschiedlich.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 254 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 34 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde zur Abgabe einer
    Stellungnahme aufgefordert. Diese... toliau

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