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Arbeitslosengeld II - Prozesskosten- und Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor

Selgitus

Betroffen sind Erwerbslose ebenso wie Zeitarbeitsnehmer oder Aufstocker. Ziel der Gesetzesreform ist, die Klagemöglichkeiten deutlich einzuschränken, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzuschränken. Hierfür wurden drei wesentliche Eckpunkte eingefügt. So sollen einkommensschwache Bürger keinen direkten Zugang mehr zu Rechtsanwälten erhalten. Stattdessen muss ein Rechtspfleger einen entsprechend begründeten Antrag bewilligen. Die Einkommensschwelle soll für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau abgesenkt werden. Die Rückzahlung der Kosten soll laut Entwurf auf sechs Jahre verlängert werden. Erwerbslosen-, Juristen und Sozialverbände kritisieren den Entwurf scharf. Vor allem Frauen, Hartz-IV-Empfänger und prekär Beschäftigte wären durch die Reform stark benachteiligt. "Gerade für Hartz-IV-Empfänger gelten fast alle Jobs als zumutbar. Das neue Gesetz würde es ihnen deutlich erschweren, gegen die zunehmenden Sanktionen der Jobcenter juristisch vorzugehen und sich einen Anwalt zu nehmen", erklärte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi. Statt die Gesetzgebungen zu reformieren, soll nunmehr der Klageweg deutlich erschwert werden, um die steigende Klagewelle zu minimieren. "Die Absenkung des Schwellenwertes für den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe um nahezu 100 Euro und die Verkomplizierung von Verfahren betrifft vor allem die Erwerbstätigen mit Niedriglöhnen und auch solche, die ihren Lohn durch Arbeitslosengeld II aufstocken müssen“, berichtet der Bereichsleiter für Arbeitsmarkt- und Erwerbslosenpolitik im verdi-Bundesvorstand Bernhard Jirku gegenüber „Telepolis“. Der Niedriglohnsektor wird in Deutschland immer größer. Daher sind zunehmend Mini-Jobber, Schein-Selbstständige, Zeitarbeitsnehmer und Zeitvertragsarbeitsnehmer von den Neuregelungen betroffen. „Es trifft auch Familien, die auf den Kindergeldzuschlag angewiesen sind, und zahlreiche Kinder, deren Eltern mittlere Einkommen haben“.Der Bundestag ist aufgefordert, die momentan gültige Version der Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene und Einkommensschwache NICHT anzutasten.Quelle der Hauptinformation: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-sollen-nicht-mehr-klagen-9001269.php

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uudised

  • Pet 4-17-07-3106-044137Prozesskostenhilfe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, teilweise entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Beratungs- und Prozesskostenhilfe vor allem für
    Hartz IV-Betroffene nicht einzuschränken.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, ein Gesetzentwurf der Bun-
    desregierung (BT-Drs. 17/11472) wolle den Zugang zur Beratungs- und Prozesskos-
    tenhilfe für Geringverdiener und Bezieher von Sozialleistungen deutlich einschrän-
    ken. In diesem Fall erhielten einkommensschwache Bürger u. a. keinen direkten Zu-
    gang mehr zu Rechtsanwälten, Rechtspfleger entschieden über Anträge auf Pro-
    zesskostenhilfe... Edasi

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

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