Region: Germany

Arbeitslosengeld II - Sozial gerechtere Anhebung der Hartz IV-Leistungen für Halbwaisenfamilien

Petitioner not public
Petition is addressed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

50 signatures

The petition is denied.

50 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine sozial gerechtere Anhebung der Hartz IV-Leistungen für Halbwaisenfamilien gefordert.

Reason

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage, in Harz 4 die Regelsätze unberührt von Halbwaisen-, und Erziehungsrenten zu lassen, d.h sie nicht mehr anzurechnen. Weiterhin beantrage ich, für das Halbwaisenelternteil den Regelsatz für 2 Erwachsene festzulegen sowie die angemessenen Kosten für die Unterkunft auf 2 Erwachsene festzusetzen. Ein Halbwaisenelternteil muss die Arbeit für Vater und Mutter machen.Eine Halbwaisenfamilie ist keine alleinerziehende Familie und darf keinesfalls in Harz 4 gleichgestellt sein. MfG, eine Halbwaisenmutter mit 3 Halbwaisenkindern

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Petition details

Petition gestartet: 10/25/2017
Petition endet: 12/14/2017
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 4-19-11-81503-000117 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine sozial gerechtere Anhebung der Leistungen nach dem
    Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für Familien mit Halbwaisen gefordert.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass eine Familie mit
    Halbwaisen nicht mit einer alleinerziehenden Familie gleichgestellt werden dürfe. Es
    sei erforderlich, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von
    Halbwaisen- sowie Erziehungsrenten unberührt zu lassen, diese also nicht
    anzurechnen. Die Witwe bzw. der Witwer solle... further

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