Arbeitslosengeld II - Sozial gerechtere Anhebung der Hartz IV-Leistungen für Halbwaisenfamilien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

50 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

50 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine sozial gerechtere Anhebung der Hartz IV-Leistungen für Halbwaisenfamilien gefordert.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage, in Harz 4 die Regelsätze unberührt von Halbwaisen-, und Erziehungsrenten zu lassen, d.h sie nicht mehr anzurechnen. Weiterhin beantrage ich, für das Halbwaisenelternteil den Regelsatz für 2 Erwachsene festzulegen sowie die angemessenen Kosten für die Unterkunft auf 2 Erwachsene festzusetzen. Ein Halbwaisenelternteil muss die Arbeit für Vater und Mutter machen.Eine Halbwaisenfamilie ist keine alleinerziehende Familie und darf keinesfalls in Harz 4 gleichgestellt sein. MfG, eine Halbwaisenmutter mit 3 Halbwaisenkindern

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.10.2017
Sammlung endet: 14.12.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-19-11-81503-000117 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine sozial gerechtere Anhebung der Leistungen nach dem
    Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für Familien mit Halbwaisen gefordert.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass eine Familie mit
    Halbwaisen nicht mit einer alleinerziehenden Familie gleichgestellt werden dürfe. Es
    sei erforderlich, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) von
    Halbwaisen- sowie Erziehungsrenten unberührt zu lassen, diese also nicht
    anzurechnen. Die Witwe bzw. der Witwer solle den Regelsatz für zwei Erwachsene
    erhalten. Darüber hinaus solle der angemessene Bedarf für die Unterkunft auf der
    Grundlage von zwei Erwachsenen bestimmt werden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die Eingabe
    verwiesen.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde durch 50 Mitzeichnungen unterstützt.
    Außerdem gingen 23 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Thematik darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter anderem unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Bei Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um eine steuerfinanzierte staatliche
    bedarfsorientierte und bedürftigkeitsabhängige reine Fürsorgeleistung, mit der die
    Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (Existenzminimum)
    gesichert werden.

    Das Niveau dieser Geldleistung orientiert sich am konkreten Bedarf des
    erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft
    zusammenlebenden Angehörigen.

    Höhere Leistungen zu gewähren, die das Existenzminimum übersteigen,
    beispielsweise für eine bestimmte Personengruppe, wäre mit den Grundsätzen eines
    aus Steuermitteln finanzierten Fürsorgesystems nicht vereinbar.

    Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für
    eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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