Reģions: Vācija

Arbeitslosengeld II - Wegfall der Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

92 Paraksti

Petīcija ir parakstīta

92 Paraksti

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass beim Kinderzuschlag die Höchsteinkommensgrenze wegfällt und der KInderzuschlag bezahlt wird, bis der Bedarf nach SGB II gedeckt ist.

Pamatojums

Momentan gilt beim Kinderzuschlag die Regelung, dass beim Überschreiten der Höchsteinkommensgrenze der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, auch wenn der Bedarf nach SGB II nicht durch das vorhandene Einkommen gedeckt werden kann.So bekam ich letztes Jahr einen Ablehnungsbescheid von der Familienkasse, da mein Erwerbseinkommen diese Höchsteinkommensgrenze etwas überschritten hatte. Aber mit der Berechnung und dem Verweis, dass der Bedarf nicht gedeckt ist und somit evtl. Anspruch auf ALG II besteht. Der Sachbearbeiter vom Jobcenter hat mir dann auch bestätigt, dass es diese Fälle gibt.Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus der Bemessungsgrenze (dem Grundbedarf der Eltern + anteilige Wohnkosten) + Gesamtkinderzuschlag (Summe der einzelnen Kinderzuschläge) zusammen. Ist das Einkommen noch geringfügig unter dieser Höchsteinkommensgrenze, so bekommt man noch etwa die Hälfte des Gesamtkinderzuschlags. Ist es jedoch nur 1 Cent darüber, besteht kein Anspruch mehr. Bei der Berechnung des Kinderzuschlages wird sowieso nachgerechnet, ob das vorhandene Einkommen evtl. den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II deckt oder sogar übersteigt. So macht diese Höchsteinkommensgrenze keinen Sinn, wenn man nur wegen deren Überschreitung keinen Kinderzuschlag mehr erhält und stattdessen wieder im ALG II-Bezug mit all seinen Nachteilen (Eingliederungsvereinbarung, Meldung bei Ortsabwesenheit usw.) landet.So kann eine kleine Erhöhung des Einkommens (bezahlte Überstunden, Gehaltserhöhung) bedeuten, dass man schlechter gestellt ist, als mit niedrigerem Einkommen. Dabei wäre es doch im allgemeinen Interesse ein höheres Einkommen zu erzielen, da hiervon ja auch wieder Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden.Bei der jetzigen Regelung ist der Verlauf bei steigendem Einkommen:ALG II-Bezug -> Bezug von Kinderzuschlag -> ALG II-Bezug -> Auskommen ohne SozialleistungenUnd je mehr Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben, umso größer ist die Lücke zwischen Bezug von Kinderzuschlag und Auskommen ohne Sozialleistungen und somit meist unüberbrückbar.Eigentlich sollte es laut unserer Regierung doch so sein, dass Eltern, die durch ihr Einkommen ihren eigenen Bedarf decken können und nur durch den Bedarf der Kinder im ALG II-Bezug landen, Kinderzuschlag erhalten.Darum fordere ich die Höchsteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag abzuschaffen und diesen soweit zu gewähren bis rechnerisch kein Bedarf mehr besteht.

Saite uz petīciju

Attēls ar QR kodu

Noplēšama lapiņa ar QR kodu

lejupielādēt (PDF)

Informācija par petīciju

Petition gestartet: 24.01.2016
Petition endet: 15.03.2016
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt