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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Diese Petition soll erreichen, dass man auch über den im § 45 SGB V festgelegten Zeitraum (von 10-20 Tage) hinweg Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung hat.Es soll im § 45 SGB V festgehalten werden, dass der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit unabhängig von der Gewährung der Zahlung von Krankengeldes ist. Nach Feststellung durch einen Arzt und Bescheinigung der Betreuungspflicht auch unbezahlt der Arbeit fern geblieben werden darf.
Αιτιολόγηση
1) Die Krankheitsdauer und deren Häufigkeit ist unkalkulierbar, vor allem im Alter unter 8 Jahren.2) Die Betreuung von Kindern obliegt sehr häufig allein den Eltern, im Haushalt leben oft keine anderen Personen. (dies ist in der Familienstruktur dieser modernen Zeit begründet)3) im § 45 SGB V ist die Dauer der möglichen Krankengeldzahlung geregelt, dieser sollte aber nicht als Grundlage dienen den Freistellungsanspruch zu limitieren, wie es oft in der Rechtsprechung aber vor kommt.4) § 616 BGB limitiert die Dauer einer Erkrankung und die nötige Zeit zur Genesung nicht, und genauso sollte dies in § 45 SGB V auch lauten.5) Die Dauer des Bezuges von Ersatzleistungen, Lohn oder Krankengeld soll von dem Anspruch auf Freistellung zur Betreuung nicht betroffen sein.
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Η αναφορά ξεκίνησε:
24/08/2017
Η αναφορά τελειώνει:
23/10/2017
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 30.03.2019Pet 2-18-15-800-045414 Arbeitsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass auch über den im § 45 Fünftes Buch
Sozialgesetzbuch festgelegten Zeitraum hinweg Anspruch auf eine unbezahlte
Freistellung von der Arbeitsverpflichtung besteht.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Krankheitsdauer und die -häufigkeit seien
unkalkulierbar, vor allem im Alter unter 8 Jahren. Die Betreuung von Kindern obliege
häufig allein den Eltern, da im Haushalt oft keine anderen Personen leben.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen... παρακάτω
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