Region: Germany

Arbeitsrecht - Änderung des § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Krankengeld bei Erkrankung des Kinders)

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 supporters 57 in Germany

The petition is denied.

57 supporters 57 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Diese Petition soll erreichen, dass man auch über den im § 45 SGB V festgelegten Zeitraum (von 10-20 Tage) hinweg Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeitsverpflichtung hat.Es soll im § 45 SGB V festgehalten werden, dass der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit unabhängig von der Gewährung der Zahlung von Krankengeldes ist. Nach Feststellung durch einen Arzt und Bescheinigung der Betreuungspflicht auch unbezahlt der Arbeit fern geblieben werden darf.

Reason

1) Die Krankheitsdauer und deren Häufigkeit ist unkalkulierbar, vor allem im Alter unter 8 Jahren.2) Die Betreuung von Kindern obliegt sehr häufig allein den Eltern, im Haushalt leben oft keine anderen Personen. (dies ist in der Familienstruktur dieser modernen Zeit begründet)3) im § 45 SGB V ist die Dauer der möglichen Krankengeldzahlung geregelt, dieser sollte aber nicht als Grundlage dienen den Freistellungsanspruch zu limitieren, wie es oft in der Rechtsprechung aber vor kommt.4) § 616 BGB limitiert die Dauer einer Erkrankung und die nötige Zeit zur Genesung nicht, und genauso sollte dies in § 45 SGB V auch lauten.5) Die Dauer des Bezuges von Ersatzleistungen, Lohn oder Krankengeld soll von dem Anspruch auf Freistellung zur Betreuung nicht betroffen sein.

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News

  • Pet 2-18-15-800-045414 Arbeitsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass auch über den im § 45 Fünftes Buch
    Sozialgesetzbuch festgelegten Zeitraum hinweg Anspruch auf eine unbezahlte
    Freistellung von der Arbeitsverpflichtung besteht.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Krankheitsdauer und die -häufigkeit seien
    unkalkulierbar, vor allem im Alter unter 8 Jahren. Die Betreuung von Kindern obliege
    häufig allein den Eltern, da im Haushalt oft keine anderen Personen leben.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die Unterlagen... further

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