Περιοχή: Γερμανία
Διάλογος

Arbeitsschutz - Novellierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG)

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Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) novelliert wird.

Αιτιολόγηση

Das ASiG wurde am 12.12.1973 veröffentlicht. Die letzten Änderungen waren in erster Linie terminologische Anpassungen sowie die Implemetierung von Spezialfällen (z.B. Seearbeitsübereinkommen 2013).Das ASiG ist nicht mehr zeitgemäß. Es betrachtet eine Zeit, in der Arbeitssicherheit vorrangig Schwerindustrie und Maschinenbau betraf. Es bildet die moderne Arbeitswelt, vorrangig Dienstleistungsgesellschaft, unzulänglich ab.Der Sicherheitsingenieur bezieht sich nicht auf einen akademischen Abschluss insgesamt, sondern speziell auf den Ingenieurtitel. Damit wird bislang die Bologna-Reform weitgehend ignoriert. Dies hat zu der absurden Situation geführt, dass z.B. ein Chemiker mit Masterabschluss selbst in der chemischen Industrie nicht direkt zum Sicherheitsingenieur bestellt werden kann, weil es sich um einen Master of Science handelt, wohl aber kann dort ein Informatiker direkt zum Sicherheitsingenieur bestellt werden, weil dieser einen Master of Engineering trägt. Völlig unbeachtet bleibt bei dieser Rechtspraxis, dass der technische Arbeitsschutz in vielen Branchen heute nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Weitaus wichtiger sind dort mittlerweile pädagogische, psychologische und soziale Aspekte. Es gibt sicher etliche Wirtschaftsbereiche, in denen der Ingenieur auch heute noch erste Wahl bei der Besetzung akademischer Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist. Das Gesetz sollte jedoch dem Umstand Rechnung tragen, dass in sehr vielen Branchen Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler mindestens ebenso gut, wenn nicht gar besser geeignet sind, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit akademischem Abschluss bestellt zu werden.Das ASiG sollte dahingehend geändert werden, dass es sich nicht länger auf den Titel 'Ingenieur' bezieht. Es sollte eine terminologische Vereinheitlichung eingepflegt werden, dass auch die Abschlüsse des Master of Science und Master of Arts hier gleichwertig Beachtung finden. Ferner sollten auch diese Kandidaten per ASiG direkt zu Fachkräften für Arbeitssicherheit bestellt werden können und zwar auf Augenhöhe mit den Ingenieuren. Letztlich liegt es an jedem Unternehmer selbst, die für sein Unternehmen geeignete Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Dass dies wie bislang ein Mitarbeiter mit ausschließlich technischer Ausrichtung sein muss ist in keiner Weise einzusehen.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 14/07/2017
Η αναφορά τελειώνει: 28/09/2017
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:

Νέα

  • Pet 4-18-11-803-044537 Arbeitsschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Novellierung der Anforderungen an Fachkräfte im
    Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gefordert, mit dem Ziel, dass Fachkräfte für
    Arbeitssicherheit nicht nur mit Ingenieurtitel, sondern auch mit Abschluss in den
    Geistes-, Sozial-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften bestellt werden können.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das geltende ASiG sei nicht mehr
    zeitgemäß. Das Gesetz stamme aus einer Zeit, in der das Thema Arbeitssicherheit
    maßgeblich durch die Schwerindustrie... παρακάτω

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