Artenschutz - Gesetz zum Schutz bedrohter Fischarten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
685 Unterstützende 685 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

685 Unterstützende 685 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Fischfang - Gesetz zum Schutz bedrohter ArtenDer Bundestag möge ein Gesetz beschließen, welches den Fang sowie den Verkauf von als gefährdet eingestuften Fischarten deutschlandweit verbietet bis deren Bestände sich erholt haben.

Begründung

Die Nutzung des technischen Fortschritts hat durch die daraus resultierenden Möglichkeiten neben vielen Verbesserungen auch viele neue Probleme aufkommen lassen. So werden die technischen Möglichkeiten momentan in vielen Bereichen auf eine Art und Weise genutzt, durch die sie die Umwelt in hohem Maße irreversibel zu schädigen drohen und somit auch die Lebensgrundlage aller kommenden Generationen gefährden. So hat eine überhöhte Nachfrage nach Fisch sowie fragwürdige Fangmethoden dazu geführt, dass heute bereits viele Fischarten vom Aussterben bedroht sind. Im Gegensatz zu den drohenden Folgen des Klimawandels ist dies jedoch ein Problem, welches man sehr effizient bekämpfen kann, indem Fischarten die von Forschern als gefährdet eingestuft werden solange besonders geschützt werden bis ihre Bestände als erholt eingestuft werden können. Deshalb sollte ein Gesetz verabschiedet werden, welches den Fang sowie den Verkauf von gefährdeten Fischarten deutschlandweit verbietet, bis die Bestände sich erholt haben. Nur durch ein solches Gesetz kann vermieden werden, dass Fischarten verschwinden und wir somit das Ökosystem Meer gefährden, was schwerwiegende ökologische und ökonomische Konsequenzen haben könnte. Zudem gefährden wir somit das rechtmäßige Erbe aller kommenden Generationen: eine intakte Umwelt.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-2770-040387Artenschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte ein Verbot des Fanges sowie des Verkaufs von als gefährdet
    eingestuften Fischarten in Deutschland erreichen.
    Er führt aus, dass hierdurch die Bestände die Gelegenheit erhalten sollten, sich zu
    erholen. Eine überhöhte Nachfrage nach Fisch sowie fragwürdige Fangmethoden
    hätten dazu geführt, dass bereits viele Fischarten vom Aussterben bedroht seien.
    Durch das geforderte Verbot könne vermieden werden, dass Fischarten aussterben.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen... weiter

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