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Arzneimittelwesen - Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
121.819 Ondersteunend 0 in Duitsland

De petitie werd geaccepteerd

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De petitie werd geaccepteerd

  1. Begonnen 2010
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Succes

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1 April 2011 in Deutschland nicht greift. Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.

Reden

Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben. Naturstoffe , denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal. Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Grosskonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel. Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung weil immer mehr Leute dazu übergehen, Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.

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Nieuws

  • Wasilka Heim

    Arzneimittelwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Die Petentin wendet sich gegen das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab
    1. April 2011.

    Zur Begründung wird ausgeführt,
    laut europäischer Richtlinie zur Verwendung
    traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) werde der Verkauf
    und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt. Es handele sich um
    eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für
    traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt würden. Damit würden
    Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert,... verder

Nog geen voor argument.

Eine Petition die sich gegen etwas richtet was gar nicht existiert, da die Richtlinie eben kein Verkaufsverbot für Heilpflanzen ist und sowieso schon seit Jahren in Kraft ist, wird zur Erfolgreichsten dieser Seite. Das wirft kein gutes Licht auf die Unterzeichner, mit einem Minimum an Recherche , z.B dem Lesen der Richtlinie wäre das vermeidbar gewesen.

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