Regiune: Germania

Arzneimittelwesen - Transparenz bei Medikamenteninformationen

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

50 Semnături

Petiția a fost inchisa

50 Semnături

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Petiția se adresează: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Transparenz bei MedikamenteninformationenDer Deutsche Bundestag möge darauf hinwirken, dass auf Beipackzetteln (BPZ) zu Arzneimitteln das Herausgabedatum oder ein Anwendbarkeitszeitraum deutlich erkennbar plaziert werden.

motive

Anlass für die Petiition ist die Tatsache, dass es BPZ gibt, die kein Herausgabedatum aufweisen oder dieses Datum (z.B. im Format MM/JJJJ in um 90° nach links gedrehter Schrift am Blattrand unten links angebracht) erst nach einer nennenswerten Suche entdeckt werden kann.Die Leser der BPZ, vor allem solcher BPZ, die nicht einem Arzneimittel beigefügt werden, sondern ggf. z.B. aus dem Internet zur ex ante Information gezogen werden, müssen jedoch beim "ersten Blick" wissen, wie aktuell die mit dem jew. BPZ gewonnenen Informationen sind. Das ermöglicht auch ferner Vergleiche zwischen verschiedenen BPZ, wenn solche BPZ zum gleichen Produkt aus anderen Staaten herangezogen werden (z.B. "Alterswarnung" hinsichtlich besonderer Vorsichtnahme für Anwender des Wirkstoffes Levofloxacin einerseits für > 60 Jahre incl., andererseits für > 65 Jahre incl.), die aber nur bei zeitlicher Synchronität verwertbar sind (vgl. auch Petition 68479). Diesem Anspruch kann von denjenigen, die BPZ als Packungsbeilage oder anderweitig veröffentlichen, problemlos entsprochen werden. Das Petitum ist also nicht unverhältnismäßigEine Alternative wäre, dass derjenige, der BPZ veröffentlicht, verantwortlich dafür ist, daß die jew. Veröffentlichung fallbedingt aktualisiert wird, was sich zwar bei BPZ als Packungsbeilage durch den inhaltlichen Bezug zum Packungsinhalt von selbst versteht, dies aber bei anderen Veröffentlichungen, v.a. Internet, nicht anzunehmen ist. Diese Alternative liefe jedoch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zuwider und ist deshalb zu verwerfen. Das Petitum geht davon aus, dass auf dessen Ziel hingewirkt werden kann, ohne dass hierfür unbedingt hierfür ein legislativer Weg vorzusehen wäre. Das Petitum ist vielmehr dahingehend angelegt, daaa immer nur soviel Staat (auch im Verhältnis von Legislative zu Exekutive) erforderlich sein soll, wie es tatsächlich zur Erreichung eines Zieles nötig ist.

Link către petiție

Imagine cu cod QR

Fișă detașabilă cu cod QR

Descarca (PDF)

Informații privind petiția

Petiția a început: 05.08.2017
Petiția se încheie: 11.09.2017
Regiune: Germania
categorie:

știri

Niciun argument PRO încă.

Niciun argument CONTRA încă.

Ajutați la consolidarea participării cetățenilor. Dorim să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovați acum