Arzneimittelwesen - Vorschriften für die Gestaltung von Medikamentenverpackungen zur Verbesserung der Patientensicherheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
80 Unterstützende 80 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

80 Unterstützende 80 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass zur Verbesserung der Patientensicherheit1.1 alle Medikamentenpackungen auf drei Seiten (jeweils eine Seite jeden Formats) die Beschriftung gemäß DIVI-Farbcode und mit Freinamen erfolgen muss;1.2 hierzu die Seite mit Haltbarkeitsdatum und Chargenkennzeichnung gehört und1.3 Haltbarkeitsdatum und Chargenkennzeichnung in hohem Kontrast ausgeführt werden müssen.2. Medikamentenverpackungen für Endverbraucher mit Blindenschrift gekennzeichnet werden.

Begründung

zu 1.Die Kennzeichnung mit Freinamen (Substanznamen) und im DIVI-Farbcode erleichtert z.B. in Krankenhäusern die Vorratshaltung bei Belieferung mit Produkten unterschiedlicher Hersteller. Die Medikamente können nach Wirkstoff(grupp)en geordnet gelagert werden. Gleichzeitig wird hierdurch - und das ist der wesentliche Grund der Petition - die Gefahr von Medikamentenverwechselungen deutlich verringert und somit die Patintensicherheit erhöht.Durch die Beschränkung auf drei Seiten der Packungen wird einerseits gewährleistet, dass jede Packung, unabhängig von den Platzverhältnissen, so gelagert werden kann, dass der Wirkstoff lesbar ist;andererseits stehen den Herstellern die übrigen drei Seiten für ihr eigenes Layout (Corporate Identity, geschützter Name etc.) weiterhin zur Verfügung.zu 2.Viele Packungen sind heute schon mit Brailleaufschriften im Handel. Dies generell mit Wirkstoff und Dosis zu tun, ist m.E. ein sinnvoller Schritt zu Barrierearmut.

Link zur Petition

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