Aufenthaltserlaubnis für G. T.

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  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Herr G. T. soll eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen.

Uzasadnienie

G. wurde in seiner Heimat Kamerun politisch verfolgt und gefoltert. 2011 erreichte er Deutschland. Sein Asylantrag wurde nun abgelehnt (s.u.). Die Klage gegen den Bescheid ist noch nicht entschieden. Doch kann er in der Zwischenzeit nach Kamerun abgeschoben werden, wo er eine erneute Inhaftierung in den lebensbedrohlichen Gefängnissen und Folter befürchtet. Aus Sicherheitsgründen verwenden wir an dieser Stelle nur die Initialen.

In Deutschland hat sich G. beeindruckend schnell integriert. Er hat sofort am Sprachkurs in seiner Gemeinschaftsunterkunft in Mannheim teilgenommen und kann schon erstaunlich gut Deutsch. Ueber die Klinik, in der er wegen seiner posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung war, erhielt er die Möglichkeit, in einem Krankenhaus in Mannheim ein Praktikum zu machen. Das entspricht nicht seiner Ausbildung in Marketing und Buchhaltung. Aber er wollte unbedingt arbeiten, etwas Sinnvolles tun, außerhalb der Unterkunft Menschen kennen lernen und sein Deutsch verbessern.

Zunächst wurde er in der Bettenabteilung zur Reinigung der Betten eingesetzt. Doch schnell wurde er versetzt und kam in direkten Kontakt mit den Patienten. Das Krankenhaus war sehr zufrieden mit ihm, das bestätigen seine Zeugnisse. Deshalb wurde sein Vertrag mehrmals verlängert. Bisher hat er 8 Monate, wohlgemerkt unentgeltlich, im Krankenhaus gearbeitet. Sobald er eine Aufenthaltserlaubnis hat, kann er dort ein bezahltes Jahrespraktikum als Pflegehelfer anfangen. Danach hat er sehr gute Chancen, einen Ausbildungsplatz in der Pflege zu bekommen.

Über eine Kollegin lernte er eine Familie kennen, die Hilfe bei der Pflege eines todkranken Angehörigen brauchte. Die Witwe des verstorbenen Mannes lobte G.s Engagement und sagt über ihn, dass er "alles sehr gut“ gemacht hat und „absolut korrekt“ ist. „Ein Gewinn für jedes Pflegeunternehmen.“

G. hat sich in Mannheim ein stabiles soziales Umfeld mit vielen Freunden aufgebaut. Seit seiner Ankunft dort ist er in der Hochschulgruppe der Menschenrechtsorganisation Amnesty International aktiv. Weil er selbst Opfer von Verfolgung war, möchte er sich für die Menschenrechte auf der Welt einsetzen. Auch hat er sich in ein Theaterprojekt in Frankfurt eingebracht.

G. ist ein offener, intelligenter, zuverlässiger und ehrgeiziger Mensch, der hart daran gearbeitet hat, sich in Mannheim ein neues Leben aufzubauen. Wir haben nicht den geringsten Zweifel daran, dass er bestens integriert und finanziell eigenständig hier leben wird, wenn ihm das durch eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht wird.

Angesichts der Tatsache, dass Deutschland Pflegekräfte aus dem Ausland anwirbt und G. eindeutig für diese Arbeit Interesse und Talent zeigt, halten wir es für sinnvoll und wichtig, einem bereits integrierten, gut deutschsprechenden und motivierten Berufsanwärter eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Hintergrund:

G. musste 2008 seine Heimat und damit seine Frau und drei kleinen Kinder verlassen. In Kamerun hatte er ein gutes Leben, arbeitete selbständig als Berater für Unternehmen und seine Frau als Universitätsdozentin für Geschichte. Er ist nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland gekommen. Im Gegenteil bedeutete seine Flucht einen wirtschaftlichen Abstieg und eine enorme Belastung für die ganze Familie. Es bricht ihm das Herz, dass seine Kinder ihn eines Tages vergessen könnten, aber zurück kann er nicht.

2008 nahm er als Aktivist einer Oppositionspartei an einer Demonstration teil und wurde dafür verhaftet und gefoltert. Zwei seiner Bekannten wurden erschossen. Auf abenteuerliche Weise konnte er beim Transport zum Gericht fliehen und erreichte schließlich Zypern. Dort wurden seine Asylgründe nicht ernsthaft angehört (s. gravierende Maengel im zyprischen Asylsystem https://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_65_66/s65-66_54-56.pdf)..) 2011 floh er weiter nach Deutschland. Das Bundesamt hat sich leider einfach auf die Entscheidung in Zypern berufen.

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Anonymer Contra-Schreiber, ich nehme an, Sie sind ein Rechter, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, alle Petitionen um Aufenthaltserlaubnisse zu sabotieren. Solche durchschaubaren Anschuldigungen sehe ich quasi unter jeder Petitionen für Ausländer. (Immer das Gleiche: Die Kinder tuen Ihnen leid, aber der gemeine Ausländer ist immer entweder ein Sozialschmarotzer oder kriminell. Und die Anschuldigung gerade so konkret formuliert, als würden Sie ihn kennen.) Man sollte Sie mit Nicht-Beachtung strafen. Aber vielleicht lesen das Menschen, die weder den Betroffenen noch Ihre Masche kennen.

1. Schade um die Kinder, diese wird er bestimmt nachholen oder versteckt er sich nur vor dieser Verantwortung? Er war in Kamerun ein ANLAGEBETRÜGER! Und als Betrüger weiß er genau wie er sich geben muss, damit erneut Menschen auf ihn hereinfallen. Als er den Menschen dort das Geld geraubt hat und dieses nun nicht mehr auffindbar ist hat er natürlich keine Lust nach Hause zurückzukehren. Könnte ja Strafrechtliche folgen haben. Die BRD darf keine Straftäter beschützen.

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