Regione: Germania

Aufenthaltsgesetz - Streichung des § 63 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (Pflichten der Beförderungsunternehmer)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

46 Firme

La petizione è conclusa

46 Firme

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge die Streichung des Artikels § 63 Abs. 3 AufenthG beschließen.Oder ihn so überarbeiten, dass eine sichere selbst finanzierte Einreise mit unmittelbarer Registrierung vor Reiseantritt und Stellung eines Asylantrages möglich wird. Das könnte das Sterben auf dem Mittelmeer beenden. Desweiteren würden den Schleppern und Menschenhändlern in den Nordafrikanischen Lagern die Handlungsgrundlage entzogen.

Motivazioni:

Die Streichung eines einzigen Gesetzesartikels (§ 63 AufenthG) könnte das Massensterben auf dem Mittelmeer beenden.Die Migranten benötigen bisher Geld, dass sie Schleppern geben müssen, die danach ggf. weiteres Geld erpressen. Oder sie werden auf dem Landweg auch in den Lagern in Nordafrika verskavt, misbraucht oder erpresst. Erst wenn "nichts mehr aus dem Menschen rauszuholen ist" werden sie aufs Meer entlassen um dort meist umzukommen oder von so genannter Küstenwache wieder zurück in die Lager zurück gebracht.Das Geld sollte besser für reguläre Flugtickets (vgl. Australische Regelung eines gleichzeitig gebuchten Rückflugtickets) genutzt werden. Ziele:- sichere Migrationswege- finanzielle Austrocknung der Schlepper und Menschenhändler- Austrocknung der Finanzierung von Bürgerkriegen- Beitrag zur Stabilisierung und Ordnung in Herkunftsländern

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 28/12/2018
La petizione termina: 12/03/2019
Regione: Germania
Categorie:

Novità

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