Região: Alemanha

Aufenthaltsrecht - Aufenthaltstitel in Deutschland für im Heimatland verfolgte Whistleblower

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
208 Apoiador 208 em Alemanha

A petição não foi aceite.

208 Apoiador 208 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge seinen Beschluss 18/6880 (Schutz für Menschenrechtsverteidiger) vom 03.12.15 umsetzen, indem er mit seinem 1. Untersuchungsausschuss der 18.WP für die Anhörung der Zeugen, die als Verfassungs-verteidigende Whistleblower in ihren Heimatländern strafrechtlich verfolgt werden, in Berlin Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG vom Innenminister anfordert,+ Nicht-Auslieferungs-Bestätigung vom Justizminister, entsprechend Dok. „P8_TA-PROV(2015)0388“ EU-Parl. v. 29.10.15

Razões

1_(Recht): die zum Schutz des GG Artikels 10 vorgesehene parlamentarische Kontrolle genügt nicht, Gesetzes-widrige Geheimdienst-Übergriffe sind nur mit Insider-Compliance zu verhindern (PKGR:„tell-us“ für Whistleblower).2_(Freiheit): Aufgrund des Macht-Ungleichgewichts - [Geheimdienste wissen immer mehr über uns, während wir ihre Überwachungstechnik gleichzeitig immer weniger verstehen/verhindern können: Grid-Technologie] - dürfen investigative Verfassungs-Verteidiger natürlich nicht bedroht werden: schutzwürdig sind nur solche Staatsgeheimnisse, die mit dem Recht im Einklang stehen.3_(Aufrichtigkeit): die Demokratie ist dann nur vorgetäuscht, wenn der Melder des Fehlers (in diesem Fall der GeheimdienstÜbergriffe) zum Schweigen gebracht wird, dagegen die Fehler-Schuldigen noch mehr intransparente Macht erhalten.Am Schicksal der Whistleblower, die Geheimdienst-Übergriffe melden, um unsere Verfassungen zu verteidigen (die Verfassung ihres Heimatlandes + unser Grundgesetz + die Charta der Grundrechte der Europäischen Union), wird sich meiner Ansicht nach zeigen, ob unsere Grundrechte real gelten.Oder nicht.***********************************************************************************Auszug aus Punkt 20 aus EU-Resolution „P8_TA-PROV(2015)0388“ EU-Parl. v. 29.10.15: „Das Europäische Parlament… fordert alle einzelstaatlichen Parlamente auf, die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sorgfältig zu prüfen und effektiv zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Aufsichtsgremien über ausreichende Ressourcen, Fachkenntnisse und rechtliche Befugnisse verfügen und uneingeschränkt Einsicht in alle einschlägigen Unterlagen haben, damit sie die Arbeit der Nachrichtendienste und den Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten wirksam und unabhängig kontrollieren können…“Auszug aus Punkt 42 aus EU-Resolution „P8_TA-PROV(2015)0388“ EU-Parl. v. 29.10.15: „Das Europäische Parlament…begrüßt die am 23. Juni 2015 angenommene Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Verbesserung des Schutzes von Informanten und insbesondere Ziffer 9, in der hervorgehoben wird, welche Bedeutung die Meldung von Missständen für eine wirksame Achtung der rechtlichen Grenzen der Überwachung hat, und Ziffer 10, in der die EU aufgefordert wird, Rechtsvorschriften über den Schutz von Informanten zu erlassen, die auch für Angehörige nationaler Sicherheits- oder Nachrichtendienste und in diesem Bereich tätiger Privatunternehmen gelten, und Informanten, denen in ihren Heimatländern Vergeltungsmaßnahmen drohen, möglichst im Rahmen des einzelstaatlichen Rechts Asyl zu gewähren, sofern ihre Enthüllungen nach den von der Versammlung befürworteten Grundsätzen schützenswert sind…“

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Novidades

  • Pet 1-18-06-26-029031

    Aufenthaltsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin fordert mit ihrer Eingabe, dass „Whistleblowern“, denen in ihren
    Heimatländern strafrechtliche oder politische Verfolgung droht, in Deutschland ein
    Aufenthaltstitel gewährt wird und sie die Bestätigung erhalten, nicht ausgeliefert zu
    werden.
    Zur Begründung ihres Anliegens trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass
    „Whistleblower“, ob als Einzelperson oder Gruppe, eine wesentliche Rolle in ihren
    Ländern spielen... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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