Region: (Berlin-)Brandenburg
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Minority protection

Aufenthaltsrecht für Rodrigue K. !

Petitioner not public
Petition is directed to
Innenminister Dr. Dietmar Woidke
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  1. Launched 2012
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Wir fordern Innenminister Dr. Dietmar Woidke auf, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Rodrigue K. anzuordnen. Rodrigue K. hat in seinem Heimatland Verfolgung aufgrund seiner sexuellen Orientierung erlebt und wäre dieser wieder ausgesetzt, müsste er nach Kamerun zurückkehren. Rodrigue K. ist glücklich verheiratet, sozial engagiert und gut integriert. Ihm liegt ein Arbeitsangebot vor, dass die Sicherung seines Lebensunterhalts gewährleistet sobald ihm die Arbeitsaufnahme erlaubt wird. Wir sind der Meinung, dass es rechtswidrig ist, ihn nach Kamerun abzuschieben oder die Forderung zu stellen, er solle in einen Drittstaat ausreisen, um ein Visum zu beantragen. Rodrigue K. steht eine Aufenthaltserlaubnis zu.

Reason

Rodrigue K. floh 2010 aus Kamerun, nachdem er und sein damaliger Partner von der Polizei „auf frischer Tat ertappt“, verprügelt und verhaftet worden waren. Von seiner Familie verstoßen, stellte Rodrigue in Deutschland einen Asylantrag, der im Januar 2011 abgelehnt wurde. Die Ablehnung begründete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge u.a. damit, dass es Zweifel an seiner Homosexualität habe. Rodrigue reichte gegen diese Entscheidung Klage ein.

Anfang 2011 lernte er den Studenten Dennis H. kennen. Nach einiger Zeit machte dieser ihm einen Heiratsantrag und die beiden gingen im August eine Lebenspartnerschaft ein. Daraufhin beantragte Rodrigue eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Aufenthaltsgesetz (Familien­nachzug zu Deutschen). Voller Zuversicht zog sein Anwalt die Asylklage zurück, um eine Entscheidung der Ausländerbehörde nicht hinauszuzögern.

Doch die Ausländerbehörde Elbe-Elster kümmert die eingetragene Lebenspartnerschaft wenig. Sie lehnte den Antrag im November ab und wollte Rodrigue bereits wenige Wochen später nach Kamerun abschieben. Dabei berief sich die Behörde u.a. auf den „unanfechtbar abgelehnten“ Asylantrag, der einer Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entgegen stehe. Einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis habe Rodrigue K. nicht, da er auf Sozialleistungen angewiesen sei. Dabei muss der Lebenspartner eines Deutschen die Sicherung seines Lebensunterhalts in der Regel nicht nachweisen (§ 28 Abs. 1 Satz 3 Aufenthaltsgesetz). Ungeachtet dessen liegt Rodrigue ein Arbeitsangebot vor, das seinen Lebensunterhalt komplett decken würde. Dieses darf er allerdings aufgrund seines rechtlichen Status derzeit nicht annehmen. Dadurch verwehrt ihm die Behörde die Möglichkeit, finanziell selbstständig zu sein.

Außerdem meint die Ausländerbehörde Elbe-Elster : „Auch wenn Homosexualität in Kamerun mit Gefängnis zwischen 6 Monaten und 5 Jahren sowie einer Geldstrafe bis zu 200.000,00 CFA bestraft werden kann, knüpft die strafrechtliche Verfolgung nicht an die sexuelle Veranlagung als solche an, sondern an ein bestimmtes äußeres Verhalten. Mit Verhängung und Vollstreckung einer Strafe soll nicht die homosexuelle Veranlagung an sich getroffen, sondern allein die Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral bezweckt werden (VG Münster, Beschluss vom 4.7.2007, 9 L 381/07.A).“ Daher hat die Ausländerbehörde Elbe-Elster kein Problem die Abschiebung von Rodrigue K. anzuordnen.

Rodrigue K. ist trotz aller behördlichen Hindernisse gut integriert. Er lebt mit seinem Mann in Berlin und ist aktives Mitglied bei GLADT e.V. und Mersi (Menschenrechte und sexuelle Identität), einer Gruppe von Amnesty International. Er spricht deutsch (Niveau B1), hat ein großes Netzwerk an Freunden und UnterstützerInnen und ist fest entschlossen, für sein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu kämpfen.

Infolgedessen wurde ein Eilantrag beim Verwaltunsggericht Cottbus gestellt. Mit Beschluss vom 9.2.2012 lehnten die RichterInnen jedoch sein Anliegen ab. Sie folgten im Wesentlichen der Argumentation des BAMF sowie des Landkreises Elbe-Elster und verwiesen Rodrigue darauf, dass er ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung in einem Drittstaat beantragen soll. Rodrigues letzte Hoffnung liegt nun bei der Härtefallkommission Brandenburg.

Dennis und Rodrigue halten trotz alledem zusammen. Wegen der ständigen Angst vor einer Trennung leiden sie aber psychisch und emotional. Dennis kann sich nur noch schwer auf sein Studium konzentrieren und Rodrigue fühlt sich krank, leidet an starker Migräne und Schlafstörungen.

Die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen e.V ( KuB e.V.) unterstützt Rodrigue K. bei seinem Kampf um eine Aufenthaltserlaubnis und fordert eine positive Entscheidung der Härtefallkommission. Rodrigues Lebenspartnerschaft ist Grund genug, ihm diese Erlaubnis zu erteilen. Rodrigue K. lebt gemeinsam mit seinem Mann in Berlin – hier hat er viele Freunde und UnterstützerInnen. Wir sind der Meinung, dass es rechtswidrig ist, ihn nach Kamerun abzuschieben oder die Forderung zu stellen, er solle in einen Drittstaat ausreisen, um ein Visum zu beantragen. Rodrigue K. steht eine Aufenthaltserlaubnis zu.

Für Informationen, Unterstützung und Spenden wenden Sie sich bitte ausschließlich an: rodrigue-und-dennis@gmx.de

Zur Situation von Homosexuellen in Kamerun:

amnesty.de/kurzinfo/2012/1/die-situation-von-homosexuellen-kamerun

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News

  • Eure Unterstützung hat sich gelohnt:
    Die Ausländerbehörde Elbe-Elster muss Rodrigue K. rückwirkend zum 14. März 2012 eine Aufenthaltserlaubnis erteilen!

    Diese Kehrtwende kam letzte Woche völlig überraschend: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nahm Rodrigues Asylverfahren wieder auf. Der Asylantrag war im Januar 2011 abgelehnt worden, da das Bundesamt damals seine Homosexualität bezweifelt hatte.

    Nun heißt es in der neuen Entscheidung, seine eingetragene Lebenspartnerschaft mit Dennis habe zu einer neuen Erkenntnis bezüglich seiner Homosexualität geführt; dementsprechend wird ihm Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gewährt. Auf dieser Grundlage muss die Ausländerbehörde Elbe-Elster Rodrigue K. eine... further

Was spricht gegen ein Aufenthaltsrecht wenn sogar die Selbstversorgung des Bewerbers sichergestellt werden kann? Weiter sollte die Unbegründetheit der Bewerbung faktisch dargelegt und nicht mit bloßen Ableitungen aus Gesetzesabsichten begründet werden. Ich kann nicht mit Bestimmtheit sagen, dass Rodrigue in einem Nachbarland unbehelligt leben könnte. Daher unterstütze ich die Petition absolut.

No CONTRA argument yet.

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