Regija: Njemačka

Aufenthaltsrecht - Kenntnisnahme/Anerkennung des Grundgesetzes durch Asylsuchende

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Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
301 podupiratelj 301 u Njemačka

Peticija je odbijena.

301 podupiratelj 301 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2015
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass Asylsuchenden aus dem islamischen Sprachraum sofort nach Ankunft die Artikel 1, 2 und 3 GG vorgelesen werden. Weiterhin sollen sie das Grundgesetz mit ihrer Unterschrift anerkennen.Wer es nicht anerkennen will, der soll hier nur vorläufig geduldet werden.

Obrazloženje

Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Gedanke der Menschenrechte. Jeder Mensch und jede Gruppe hat demnach das Recht, seine eigenen Angelegenheiten frei und ohne die Einmischung von anderen – insbesondere von staatlichen Stellen – zu regeln, soweit sie sich im Einklang mit den anerkannten Regeln der jeweiligen Gemeinschaft befinden.In Deutschland wird dieses Recht vor allem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützt. Jedem Menschen wird darin das Recht auf die „freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert, „soweit er die Rechte anderer nicht verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“. Auf Grund der Trennung von Staat und Kirche kennt das Grundgesetz in Art. 140 in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV auch ein kirchliches Selbstbestimmungsrecht.Der Begriff geht zurück auf Diskussionen über das Recht, selbst die eigene Religionszugehörigkeit zu bestimmen. Bis ins 17. Jahrhundert hinein galt dagegen noch der Grundsatz, dass die Religion des regierenden Fürsten oder Königs automatisch die Religion seiner Untertanen bestimmt (vgl. Cuius regio, eius religio). Im 18. Jahrhundert kam der Gedanke eines allgemeinen, individuellen Rechts auf Selbstbestimmung dazu.Heute wird der Begriff vor allem in folgenden Zusammenhängen verwendet:Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, Recht auf körperliche Unversehrtheit.Es ist anzunehmen, dass das kirchliche Selbstbestimmungsrecht allen Religionsgemeinschaften zuerkannt werden kann, sofern es nicht in Kollision zum Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen steht. Nun ist aber aus dem Islam bekannt, dass die Frau faktisch kein Selbstbestimmungsrecht hat. Das ist nicht mit Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 2 Abs. 1 & 2 und Art. 3 Abs. 1 bis 3 GG vereinbar. Weiterhin werden damit Art. 4 Abs. 1 & 2 sowie Art. 5 Abs. 1 Satz 1 missbraucht.Aus diesem Grunde ist es folgerichtig, Asylsuchenden aus dem islamischen Kulturkreis unmittelbar bei Ankunft die Artikel 1 bis 3 des Grundgesetzes in ihrer Sprache vorlesen zu lassen, und auch in gedruckter Form vorzulegen und, unter Androhung auf Abschiebung bei Verstößen, deren Kenntnisnahme unterschreiben zu lassen. Bei Verweigerung der Unterschrift darf der Asylbewerber nur eine Duldung erlangen, während der er sich nach einem anderen Staat der Aufnahme bemühen muss.Weiterhin sollen Asylbewerber in den ersten zwei Jahren ihres Aufenthaltes im Vollzeitunterricht sich die Landessprache aneignen, und ihre Fertigkeit darin beweisen, bevor sie sich um einen Arbeitsplatz bemühen.In Anbetracht der derzeitigen Terrorgefahr sollte auch bereits im Lande Lebenden aus dem islamischen Kulturkreis das Grundgesetz zur Kenntnisnahme vorgelegt und mit dieser auch die ausdrückliche Anerkennung per Unterschrift abverlangt werden.

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Novosti

  • Pet 1-18-06-26-028168

    Aufenthaltsrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent begehrt mit der Eingabe, dass Flüchtlinge im Zuge ihrer Registrierung eine
    Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und das Grundgesetz sowie die darin
    verankerten Werte, insbesondere Artikel 1 bis 3 des Grundgesetzes, anzuerkennen
    haben.
    Zur Begründung seines Anliegens trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass die
    Grenzen für die Gewährung von Asyl dort liegen sollten, wo das in der Bundesrepublik
    Deutschland geltende Grundgesetz... unaprijediti

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Još nema argumenata protiv.

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