請願書の宛先:
Bayerischer Landtag
Viele Studentinnen und Studenten könne aufgrund ihrer häuslichen Situation nur eingeschränkt in den eigenen vier Wänden lernen und sind somit auf die universitären Bibliotheken angewiesen. Nun wird durch die Verordnung, selbst am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske tragen zu müssen, der stundenlange Bibliotheksaufenthalte für viele Studentinnen und Studenten nicht mehr möglich gemacht.
理由
Während man sowohl im Klassenzimmer, in Gaststätten und sogar in Wirtshäusern trotz nicht gegebenen
Sicherheitsabstandes, unbehelligt an seinem Sitzplatz die FFP2-Maske ablegen darf, gilt in allen bayerischen Bibliotheken eine strenge Maskenpflicht.
Wir sind der Meinung, dass die meisten universitäre Bibliotheken durch ihre Größe und Auflagen keinen legitimen Anlass bieten, Studentinnen und Studenten weiterhin am reservierten Arbeits- und Leseplatz FFP2-Masken obligatorisch tragen zu lassen.
Auflagen und Voraussetzungen, die die meisten universitären Bibliotheken erfüllen:
- Sicherheitsabstand gewährleistet durch Reservierungsverfahren
- Minimale Aerosolverteilung aufgrund fehlender verbaler Kommunikation
- Sehr gute Belüftungsanlagen
- Große Räume, hohe Decken
- Regelmäßiges Desinfizieren der Arbeitsplätze (selbst tagsüber)
Dies sind alles Kriterien, die weder Schulen, Gaststätten noch Wirtshäuser erfüllen.