Region: Niemcy

Aufhebung des § 44 Absatz 1 Nr. 4 Bundesmeldegesetz

Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 21 w Niemcy

Zbiórka zakończona

21 21 w Niemcy

Zbiórka zakończona

  1. Rozpoczęty 2021
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog z odbiorcą
  5. Decyzja

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

przekazywanie

Mit der Petition wird eine Aufhebung des § 44 Absatz 1 Nr. 4 Bundesmeldegesetz gefordert.

Uzasadnienie

$44 des Bundesmeldegesetzes erlaubt den Meldebehörden, Privatadressen an Anfragende herauszugeben. Die betroffenen Bürger werden nicht um Zustimmung gefragt, nicht informiert und können es nicht verhindern. Einzige Ausnahme: wenn man eine Gefahr für Gesundheit oder Leben nachweisen kann. Alleine die Tatsache, dass man eine Gefahr verhindern möchte oder schlicht und einfach seine Ruhe haben möchte, reicht nicht. Die Anfragenden dagegen können ohne Nachweis eines berechtigten Interesses die Adresse einfach so bekommen. Auch ein rechtliches Interesse muss nicht nachgewiesen werden, die bloße Behauptung reicht. Damit machen sich die Meldebehörden zu willigen Gehilfen für Stalker und Hater. Sie nehmen billigend in Kauf, dass Bürger in Unannehmlichkeiten oder sogar Gefahr gebracht werden. Das BMG ermöglicht eine Übermittlungssperre gegenüber Telefonbüchern, Mandatsträgern mit Gratulationsabsicht oder Werbeverlagen - die man ohne Bedingung beantragen kann. Was zu dem absurden Ergebnis führt, dass man vor unerwünschter Werbung geschützt ist, vor unerwünschten Besuchern jedoch nicht.Dieses Gesetz verletzt massiv das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist nicht nachvollziehbar, welche höherrangigen Interessen durch die Nichtherausgabe der Adresse verletzt sein sollen. Was steht über dem Bedürfnis nach Sicherheit und Privatsphäre?Wer seine ehemaligen Klassenkameraden finden will, kann im Internet entsprechende Plattformen nutzen. Und dort selbst (!) bestimmen, wer die Anschrift bekommt.

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