Aufhebung des Alkoholverkaufverbotes nach 22:00 Uhr

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Landtag
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Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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Der Landtag Baden-Würtemberg möge beschließen das 22:00 Uhr Alkoholverkaufsverbot ersatzlos zu streichen. Das Verkaufsverbot ist eine Bevormundung gegenüber erwachsenen mündigen Bürgern. Das Ziel "Komasaufen" bei Jugendlichen zu unterbinden wurde nicht erreicht. Herr Kretschmann hat die Abschaffung im Wahlkampf versprochen.

Raison

Das Gesetz ist überflüssig und führt nur zu unsinnigen Diskussionen an Tankstellen und bei Einzelhändlern. Die die sich unbedingt betrinken wollen haben vorgesorgt. Wer das nicht glaubt, siehe jedes Wochenende im Freiburger "Bermudadreieck". Als ich neulich überraschend Gäste hatte, bekam ich keinen Wein im Re... mehr. In der Kneipe nebenan hätten wir uns aber noch betrinken können. Wo ist da die Logik? Gastronomie bis 5:00 Uhr und privat 22:00 Uhr.

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Das Gesetz ist eine absolute Bevormundung erwachsener, mündiger Bürger. Mag sein, dass es einige sehr wenige davon abhalten kann Samstagabends um 22:01 Uhr noch günstig an Wodka zu kommen, um sich abzuschießen. Deshalb darf man meiner Meinung nach aber nicht die Freiheit aller erwachsenen, mündigen Bürger einschränken, selbst zu bestimmen, wann Sie Alhohol kaufen und auch trinken.

Manche Menschen arbeiten aber zu solchen Zeiten dass es schlicht unmöglich ist vor 22.00 Uhr einkaufen zu gehen. Wenn man erst um Mitternacht Feierabend hat, sollte man auch die Möglichkeit haben sich ein Feierabend Bier zu kaufen, vor allem wenn man durch die Arbeit viel reist, und nicht vorsorgen kann.

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