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Vetoomuksen kuva Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen in Hessen

Aufhebung des Tanzverbots an Feiertagen in Hessen

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Sehr geehrte Abgeordnete des Hessischen Landtages, mit dieser Petition wird gefordert, eine Änderung hinsichtlich des Tanzverbotes im Hessisches Feiertagsgesetz (HFeiertagsG) in der Fassung vom 29. Dezember 1971 vorzunehmen! [komplett hier nachzulesen: tinyurl.com/3wb3kgt]

Wir fordern das Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen anfolgenden Feiertagen aufzuheben: §1 (1) 1.der Neujahrstag, 2.der Karfreitag, 3.der Ostermontag, 4.der 1. Mai, 5.der Himmelfahrtstag, 6.der Pfingstmontag, 7.der Fronleichnamstag, 8.der Tag der Deutschen Einheit, 9.der 1. und 2. Weihnachtstag.

Sowie folgende Paragraphen zu streichen: § 9 Am 1. Weihnachtstag, Ostersonntag und Pfingstsonntag gelten die Vorschriften des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 4 während des ganzen Tages.

§ 10 Am Gründonnerstag von 4 Uhr an, am Karsamstag und von 17 Uhr an am Heiligabend sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten.

Da ein Verstoß gegen diese Regelungen als Ordnungswidrigkeit angesehen wird, müssen Veranstaltungen bei denen getanzt wird, an den genannten Tagen schließen oder ihren Gästen das Tanzen verbieten. Mit Ausnahme des Verbotes öffentlicher Tanzveranstaltungen am Volkstrauertag handelt es sich bei allen in §1 erwähnten Tagen um christliche Feier- und Trauertage. Die Schutzwürdigkeit dieser Tage geht zurück auf Art. 140 GG i. V. m. § 139 WRV, welcher „(…) die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützt.“ Hierbei ist zu beachten, dass dieses Gesetz aus dem Jahre 1919 stammt. In der Schweiz hob zuletzt das Kanton Luzern (2010) das Tanzverbot auf (www.lu.ch/download/gr-geshaefte/2007-2011/b_144.pdf). Es folgte damit den Entscheidungen anderer Kantone, die bereits in den letzten Jahren das Tanzverbot ganz oder teilweise aufgehoben haben: Kanton Aargau (1998: Verbot nicht mehr zeitgemäß), St. Gallen (2004), Schaffhausen (2006: generelles Tanzverbot kaum mehr vertretbar) und Zug (2004: einschränkende Bestimmungen für die hohen Feiertage nicht mehr zeitgemäß, wird von einem großen Teil der Bevölkerung nicht mehr verstanden).

Perustelut

Das Gesetz benötigt eine Anpassung an die heutige Lebensrealität der Hessinnen und Hessen. Jeder Christ der an genannten Feiertagen einen Gottesdienst besuchen möchte kann dies tun und wird nicht durch öffentliche Tanzveranstaltungen davon abgehalten! Es würde zudem eine Arbeitsentlastung für Polizei und des Ordnungsamts darstellen und Hessen eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen lassen. Mit freundlichen Grüßen, Marcus Bender

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 14.04.2011
Keräys päättyy: 11.05.2011
Alue: Hessen
Aihe: Kulttuuri

Uutiset

  • Der komplette Brief vom Innenministerium ist unter folgendem Link zu finden:

    http://www.dropbox.com/gallery/14236556/1/Entscheidung%20Petition%20Tanzverbot?h=8777ba
  • Liebe Mitstreiter!

    Leider wurde der Petition nicht entsprochen!

    Den komplette Brief zu der Entscheidung des Innenministeriums könnt ihr unter folgendem Link nachlesen:

    http://www.dropbox.com/gallery/14236556/1/Entscheidung%20Petition%20Tanzverbot?h=8777ba

    Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung!
  • UPDATE

    ajankohtana 11.9.2011
    Mich erreichte folgendes Schreiben vom 30.08.2011:

    ***
    Sehr geehrter Herr Bender,
    in Ausführung des Beschlusses des Petitionsausschusses vom 18.08.2011 habe ich ihre oben bezeichnete Eingabe dem Innenausschuss überwiesen.

    Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Beschluss des Landtags wird ihnen alsbald nach Abschluss der Beratung mitgeteilt werden.

    Ich bitte Sie, die Mitunterzeichner der Eingabe von dem Inhalt dieser MItteilung in Kenntnis zu setzen. [was ich hiermit tue!]
    ***
    Wir bleiben gespannt! :)

    Viele Grüße

Väittely

Die eigene Freiheit hört da auf, wo man die Freiheit anderer einschränkt. Also warum dürfen Christen (bin selbst nicht praktizierender/nicht gläubiger Christ) anderen Menschen vorschreiben, wann sie nicht feiern/tanzen dürfen? Da fühle ich mich diskriminiert und in meiner persönlichen Freiheit eingeschränkt.

Wenn man soweit geht, auch an Feiertagen der Spaß und Leichtsinnsgesellschaft freien Lauf zu lassen, könnte man im nächsten Zug die Feiertage auch gleich ganz abschaffen. Eigentlich müssten diese von den Befürwortern doch so oder so als nutzlos angesehen werden, nach deren Argumentationen. Schon schlimm, dass nur noch 355 Tage zum tanzen bleiben. 10 Tage Zeit, um sich auch mal über andere Dinge bewusst Gedanken zu machen. Aber das ist ja nicht so gefragt..

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