Region: Thüringen
Billede af andragendet Das Wahlalter soll für Kommunalwahlen in Thüringen auf 16 Jahre abgesenkt werden.

Das Wahlalter soll für Kommunalwahlen in Thüringen auf 16 Jahre abgesenkt werden.

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Landtag
50 Støttende

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  1. Startede 2012
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Bei der nächsten Kommunalwahl in Thüringen 2014 sollen auch 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Deshalb fordere ich eine Absenkung des Wahlalters für Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre.

Begrundelse

Das statistische Verhältnis von alten und jungen Menschen verschiebt sich zunehmend (demografische Entwicklung). Jugendliche werden zu einer gesellschaftlichen Minderheit. Eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre würde in Thüringen 25.000 mehr jungen Menschen ermöglichen, für ihre Interessen selbst einzutreten. Außerdem können so frühzeitig Erfahrungen mit unserem demokratischen System gesammelt und das Gespür für das Gewicht der eigenen Stimme geschärft werden. Einer Absenkung des Wahlalters würden schulische und außerschulische Angebote folgen und so die politische Bildung von Jugendlichen verstärken. Auch würde ein niedrigeres Wahlalter Parteien dazu bewegen, ihre Programmatik stärker auf die Interessen von Jugendlichen einzustellen (um sie als Wählerinnen und Wähler zu gewinnen). In der Hälfte der Bundesländer können sich Jugendliche ab 16 Jahren schon heute an Kommunalwahlen beteiligen, so in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, in Bremen und Brandenburg sogar an den Landtagswahlen.

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Nyheder

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Keine Mitzeichnung! Sollten Jugendliche ab 16 Jahren wählen dürfen, dann sollte man auch überlegen diesen Jugendlichen ander Rechte einzuräumen. Aber das geht aus jugendschutzrechtlichen Gründen und aus Gründen der persönlichen Reife nicht. Wollt ihr das eine, müsst ihr auch das andere den Jugendlichen zugestehen. Ich wäre im Falle einer Zustimmung dann auch dafür, das Erwachsenenstrafrecht ab dem 18. Lj hart anzuwenden und eine Strafmündigkeit ab dem 10. Lj!!!!

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