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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Bundestag möge beschließen, dass § 7 Abs. 3 BAföG dahingehend geändert wird, dass auch bei einem Fachwechsel nach dem dritten Semester aus wichtigem Grund (z. B. Neigungswandel) Ausbildungsförderung in vollem Umfang gewährt wird, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Wechsel aus zwingenden Gründen (bspw. nur jährliche, statt halbjährliche Einschreibungsmöglichkeit) oder zur Erreichung eines "Teilabschlusses" (Vordiplom, Zwischenprüfung etc.) erst nach dem dritten Semester erfolgte.
Pamatojums
Es muss bedürftigen Studierenden vonseiten des Gesetzgebers die Möglichkeit gegeben werden, auch bei einem begründeten Wechsel über das dritte Fachsemester hinaus, volle finanzielle Unterstützung zu erhalten. Denn es ist nicht ersichtlich, wieso jemand, der (spätestens) nach dem dritten Fachsemester das Studienfach wechselt, dann zunächst überhaupt keiner Ausbildung nachgeht und später ein anderes Studium aufnimmt, besser gestellt werden sollte als jemand, der beispielsweise im dritten Fachsemester einen Neigungswandel erfährt, zu einem neuen Wunschfach jedoch z.B. aufgrund von Vorgaben der Universität erst zum übernächsten Semester wechseln kann, und sich bis dahin bemüht, unter Absolvierung eines letzten (hier vierten) "Brückensemesters" im alten Studiengang einen sinnvollen Abschnitt in Form eines Grundstudiums mit bestandener Zwischenprüfung oder dergleichen abzuschließen. Besonders dramatisch aber gestaltet sich die Situation für den einzelnen Studierenden, wenn sich dieser unter dem Druck der bestehenden Gesetzeslage anstelle eines sinnvollen (späteren) Wechsels aus finanziellen Erwägungen dazu gedrängt sieht, weiter ein für ihn ungeeignetes Studium zu absolvieren, um anschließend in einem ebenso ungeeigneten Beruf arbeiten zu müssen und damit letztendlich nicht nur sich selbst, sondern womöglich auch der Gesellschaft zu schaden. Junge Erwachsene, auf der Suche befindliche Menschen – etwas anderes wäre geradezu erschreckend – auf diese Art im Stich zu lassen, nur weil ein ohnehin überreguliertes Gesetz vorschreibt, die Entscheidung über die akademische und berufliche Zukunft sei für immer bis zum dritten Semester zu treffen, ist als unangemessen und realitätsfern anzusehen; eine Auffassung, die u. a. auch ein von mir hierauf angesprochener Leiter des BAföG-Amtes einer der besten deutschen Universitäten teilt – womit er sicher nicht alleine sein dürfte.Wenn eine möglichst umfassende Chancengerechtigkeit im Bildungssektor zu schaffen das tatsächliche Ziel des BAföG ist, sollten die benannten Aspekte mitberücksichtigt werden. Eine "Deckelung" der insgesamt förderfähigen Semesterzahl wäre davon unabhängig ja immer noch möglich, sofern fiskal- bzw. haushaltspolitische Bedenken einer entsprechenden Novellierung der Rechtslage entgegenstehen sollten.
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Sākās petīcija:
29.06.2015
Petīcija beidzas:
17.08.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 3-18-30-2130-022617
Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des § 7 Abs. 3
Bundesausbildungsförderungsgesetz dahingehend gefordert, dass auch bei einem
Fachwechsel nach dem dritten Semester aus wichtigem Grund (z. B. Neigungswandel)
Ausbildungsförderung in vollem Umfang gewährt wird.
Es müsse bedürftigen Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, auch bei einem
begründeten... vairāk
Debates
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