Gezondheid

Ausnahmebesuchsrecht bei einer 100 jährigen im Krankenhaus

Petitie is gericht aan
Chefarzt Geriatrische Rehastation Professor Dr.Nau & Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler & Härtefallkommission
462 Ondersteunend

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

462 Ondersteunend

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 14-05-2021
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Guten Tag liebe Mitmenschen ,

seit einer Woche befindet sich unsere fast 101 jährige Großmutter/Mutter im Krankenhaus. Nach einer Not OP wurden uns noch zwei Besuche gewährt . Nun heißt es 1x die Woche. Wir möchten ein Ausnahmebesuchsrecht erwirken, da eine 100 jährige eine Ausnahme darstellt. Zumal sie bis dato nie im Krankenhaus war außer zur Geburt ihrer Kinder. Geschweige eine Operation erhielt in ihrem Leben. Sie ist leicht dement und hat eine Pflegestufe. Dies erweist sich für uns als ein Grund sie mindestens zwei ,gerne sogar drei mal die Woche für eine kurze Zeit zu besuchen. Die kosten für einen Selbsttest des Covid Virus sind wir bereit selber zu tragen. Es geht hier um ethische und moralische Werte gegenüber unseren ältesten und einem selber. Will man so etwas verantworten müssen, dass ein alter Mensch verwirrt und alleine gelassen, Bewegegungsunfähig mit Angst vor sich hin vegetiert ohne seine Angehörigen zu sehen? Mit 100 Jahren ist man eine Ausnahme und diese Frau hat viel in ihrem Leben erleiden müssen, gewährt man ihr nicht eine hoffentlich würdige Genesung?

Betrachtet man das Alter unserer lieben Oma und Mutter, weiß jeder Mensch, dass in so einem hohen Alter jederzeit unerwartete Probleme auftreten können und wir unter anderem deswegen auf ein Ausnahmebesuchsrecht bestehen.

Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Danke, mit viel Hoffnung und Grüßen Familie G.

  • Es gibt Diebe,die von den Gesetzen nicht bestraft werden und doch dem Menschen das kostbarste stehlen: Die Zeit
  • Das kostbarste was uns bleibt ist Die Zeit,denn keiner weiss wieviel uns davon bleibt

Reden

Laut dem Beschluss der Corona Verordnungen sind Ausnahmeregelungen bei einem Besuchsrecht nur im Sterbefall vorhanden . Nun frage ich mich ,ob es im Sterbefall für Angehörige und auch dem sterbenden dann noch sinnvoll ist einen Besuch zu erstatten ?

Unsere Groß(e)Mutter ist 100 Jahre alt ,in diesem Alter und dem jetzigen Gesundheitszustand, können jederzeit Probleme auftreten und uns ist es sehr gelegen, unsere Oma und Mutter auf ihrem Weg zu begleiten, sollte es auch ihr letzter werden .

Das können wir nicht beurteilen, da uns kein Zugang gewährt wird und uns kein Überblick über den Gesundheitszustand ermöglicht wird. Wir empfinden es als psychisch, moralisch, ethisch und einfach als liebende Familie notwendig unsere Großmutter bei ihrem Weg zu begleiten und für sie da zu sein. Da sie sehr verwirrt ist und das Problem mit Corona und deren Bestimmungen nicht versteht. In diesem Sinne danke für Ihre Aufmerksamkeit

Bedankt voor je steun, A.Gent uit Göttingen
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