პეტიცია მიმართულია:
GENO eG Ludwigsburg
Hiermit unterstütze ich mit meiner Unterschrift und Stimme das Begehren, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Bislang wurde kein Grund für die Suspendierung der Vorstände Jens Meier und Martin Däuber kommuniziert und die Unternehmung GENO EG und GENO AG sind durch die Suspendierung der Vorstände handlungsunfähig und beiden Unternehmen droht daraufhin die Insolvenz.
მიზეზი
Der Aufsichtsrat, Frau Simone Zipperle, Herr Dr. Josef Lautenschlager und Herr Heinz Klötzner sollen in der außerordentlichen Mitgliederversammlung abberufen werden. Sollte das Aufsichtsratsmandat von Herr Steffen Schrader und Klaus Meschenmoser nach der Abberufung als Vorstand wieder aufleben, sind auch diese beiden Herren als Aufsichtsräte abzuberufen. Eine Neuwahl von 5 Aufsichtsratsmitgliedern, mindestens jedoch drei, soll ebenfalls auf die Tagesordnung. Zudem sollen der neu berufene Vorstand, Herr Steffen Schrader und Herr Klaus Meschenmoser ebenfalls in einem gesonderten Tagesordnungspunkt abberufen werden.
Begründung für den Aufsichtsrat:
- Verhinderung der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 14.05.2018
- Gefährdung des Fortbestandes der GENO eG
- Berufung von nicht qualifizierten Vorstandsmitgliedern
- Privatinsolvenz zweier Aufsichtsratsmitglieder und ein nicht bekannt gegebenes staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
- Abberufung zur Unzeit der Vorstandsmitglieder Herrn Martin Däuber und Jens Meier
Begründung für den Vorstand:
- Gefährdung des Fortbestandes der GENO eG
- Keine ausreichende Qualifikation für die Position des Vorstandes in der GENO eG
- Ausnutzung der Organeigenschaften - als Aufsichtsrat
- Eingriff in mehrere laufende Gewerbebetriebe, nicht Wahrung des Postgeheimnisses und Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen
Tagesordnungspunkte für die außerordentliche Mitgliederversammlung:
- Abberufung des gesamten Aufsichtsrates
- Abberufung der Vorstandsmitglieder Meschenmoser und Schrader
- Neuwahl des Aufsichtsrates
Mit meiner Unterschrift bevollmächtige ich, Herrn Jens Meier, mit der Gesamtkoordination des Begehrens. Herr Jens Meier ist berechtigt das angestrebte Begehren dem Vorstand zu übergeben.