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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Es wir beantragt, das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern auf sämtliche in § 1 AGG genannten Merkmale zu erweitern, hilfsweise ein entsprechendes anderes Gesetz zu erlassen, um einen Vergleich von Arbeitnehmern mit einem Merkmal im Sinne des § 1 AGG mit Arbeitnehmern ohne ein solches Merkmal zu ermöglichen.Also soll (beispielsweise) ein Vergleich von behinderten Arbeitnehmern mit nicht behinderten Arbeitnehmer möglich werden.
Gerekçe
Derzeit ist lediglich ein Vergleich zwischen den Geschlechtern möglich.Verpönt nach dem AGG ist jedoch auch (beispielsweise) eine unterschiedliche Behandlung wegen einer Behinderung.Menschen mit einem Merkmal im Sinne des § 1 AGG haben erhebliche Probleme beim Nachweis oder auch nur der Glaubhaftmachung, dass sie gegenüber anderen Arbeitnehmern ohne ein solches Merkmal benachteiligt werden.Also kann (beispielsweise) ein behinderter Arbeitnehmer keine Benachteiligung gegenüber einem nicht behinderten Arbeitnehmer glaubhaft machen, weil die Grundlagen hierzu nicht offen gelegt werden. Dabei haben auch behinderte Menschen ein Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG, sehr viel konkreter z.B. Art. 12 Abs. 2 und Abs. 4 Verfassung des Landes Brandenburg).Zwar kann eine entsprechende Benachteiligung durch Statistiken glaubhaft gemacht werden (BT-Drucksache16/1780, Seite 47; LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2008, Az. 15 Sa 517/08; BAG vom 22.07.2010, Az. 8 AZR 1012/08).Jedoch verweigern sich selbst öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren der Veröffentlichung von entsprechenden Statistiken.Es bedarf daher einer gesetzlichen Grundlage zum Durchsetzen der Forderung nach einer entsprechenden Statistik.
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Dilekçe başlatıldı:
12.02.2021
Dilekçe biter:
04.03.2021
Bölge :
Almanya
Konu:
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.