Bänke, Schutzhütten und Informationstafeln müssen in den Wäldern erhalten bleiben.

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

22 241 Signaturer

Samlingen er fullført

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  1. Startet mai 2025
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  3. Forbered innsending
  4. Dialog med mottaker
  5. Avgjørelse

Søknad er adressert til: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Wir fordern eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, die klarstellt:
Bänke, Schutzhütten, Informationstafeln und Hinweisschilder im Wald sind als waldtypische Gefahren einzustufen.
Damit sollen Waldeigentümer oder -pächter künftig nicht mehr für Schäden haftbar gemacht werden können, die im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen durch typische Waldgefahren, wie herabfallende Äste entstehen.
Die Verkehrssicherungspflicht für diese Infrastrukturen selbst sollte bei dem jeweiligen Betreiber (Eigentümer) der Infrastruktureinrichtung liegen – etwa einem Verein, einer Kommune oder einem Naturpark – und zusätzlich geregelt werden über einen Gestattungsvertrag mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer.
Zudem fordern wir ein sofortiges Moratorium für Rückbaumaßnahmen an bestehender Erholungsinfrastruktur im Wald, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt.

Grunn

Bänke, Wanderhütten und Informationstafeln sind elementare Bestandteile einer sicheren und attraktiven Waldnutzung. Sie bieten Orientierung, Schutz und Erholung – gerade für ältere Menschen, Familien und naturinteressierte Gruppen.
Aktuell kommt es jedoch verstärkt zu Beseitigungsforderungen durch Forstverwaltungen, da diese Einrichtungen rechtlich als „atypische Gefahrenquellen“ gelten. Waldbesitzer werden zur Haftungsübernahme gezwungen, Kommunen scheuen die hohen Kosten – und in der Folge werden vielerorts Bänke, Schutzhütten und Schilder vorsorglich entfernt.
Diese Entwicklung trifft besonders ehrenamtlich Engagierte in Wander- und Heimatvereinen, die über Jahrzehnte hinweg solche Infrastruktur aufgebaut haben. Der Frust ist groß – und das Vertrauen in die Politik schwindet.
Die Bundesregierung hat bereits 2024 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der genau diesen Missstand beseitigen sollte. Dieser Entwurf sieht vor, Schäden im Bereich solcher Einrichtungen als waldtypische Gefahren zu werten – also als Teil des allgemeinen Lebensrisikos im Wald. Das entlastet Eigentümer und Betreiber gleichermaßen.
Wir fordern, diesen Entwurf jetzt zügig umzusetzen, um:

  • Rechtssicherheit zu schaffen,
  • den Rückbau wertvoller Infrastruktur zu stoppen,
  • das Ehrenamt zu stärken,
  • und unsere Wälder als Erholungsräume für alle Menschen zu erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

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Informasjon om kampanjer

Underskriftskampanje startet: 15.05.2025
Innsamlingen avsluttes: 14.11.2025
Region: Deutschland
kategori: Familie

nyheter

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer

    Die Zeichnungsfrist unserer Petition „Bänke, Schutzhütten und Informationstafeln müssen in den Wäldern erhalten bleiben.“ wurde am 14.11.2025 beendet.

    Es wurden am Ende 22.241 Unterschriften. Herzlichen Dank noch einmal dafür. Wir haben zwar nicht die erhofften >30.000 gereicht, aber trotzdem haben wir schon für einige Veränderungen bzw. Überlegungen gesorgt. Und das ist auch euer Verdienst.

    So gibt es aktuell in Baden-Württemberg eine Gesetzesvorlage, die Verkehrssicherungspflicht nach unserer Forderung anzupassen. In NRW gibt es dazu eine „Kleine Anfrage“ in Richtung der Landesregierung, Thema ist ebenfalls die Verkehrssicherungspflicht.

    Bayern, das Bundesland mit dem sehr späten Start, hat auf der Zielgerade noch den Zweiten Platz hinter Baden-Württemberg der Unterzeichner erreicht. Dort hat der Bayrische Rundfunk mit einigen Fernseh- und Radioberichten für sehr viel Aufmerksamkeit gesorgt.

    Einige werden sich fragen: Wie geht´s jetzt weiter?

    In den nächsten Tagen werden wir unsere Petition zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schicken, denn auch wenn wir die Mindestzahl von 30.000 nicht erreicht haben, muss sich der Petitionsausschuss trotzdem mit unserer Petition auseinandersetzen. So steht´s im Grundgesetz. Wir bekommen nur keine Möglichkeit der öffentlichen Anhörung. Das ist schade, denn mit persönlichen Worten und Emotionen gibt es größere Chancen für eine Änderung des Gesetzes.
    Nichtsdestotrotz haben wir schon viel erreicht und darauf können wir gemeinsam stolz sein.

    Wir halten euch natürlich weiter auf dem Laufenden.
    Vielen Dank für euren Einsatz und eure Unterstützung!

    Mit besten Grüßen
    Jobst Brüggemeier, Wiehengebirgsverband Weser-Ems e.V.
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
    vielen Dank für eure bisherige Unterstützung und das Engagement für unsere Petition. Wir haben schon über 20.000 Unterschriften erhalten. Damit wir auch auf der Zielgerade noch richtig was schaffen, bitten wir euch herzlich: Werbt noch einen Tag für unsere wichtige Petition.
    Was ihr tun könnt:
    • Teilt die Petition in euren Netzwerken (Social Media, Messenger, E-Mails).
    • erklärt kurz, warum euch die Thematik am Herzen liegt.
    • bittet Freunde, Familie und Kolleginnen und Kollegen um ihre Unterschrift.
    • nutzt jede Möglichkeit und ladet andere ein, sich anzuschließen.

    Wenn jeder auch nur einen von unserer Petition überzeugt, haben wir GROßES erreicht!

    Vielen Dank für euren Einsatz und eure Unterstützung!
    Mit besten Grüßen
    Jobst Brüggemeier, Wiehengebirgsverband Weser-Ems e.V.

Die Petition verdient Unterstützung, weil sie ein Problem anspricht, das viele Wandervereine betrifft. Viele Vereinsvorstände haben bereits unterschrieben – danke dafür! Doch die Unterschrift eines Vorstands zählt nur einmal. Um ein starkes Signal zu senden, braucht es auch die Stimmen der Mitglieder. Bitte geben Sie die Petition im Verein weiter: per Mail, Aushang oder bei der nächsten Wanderung. Nur gemeinsam können wir unsere Wanderinfrastruktur erhalten.

Netterweise fordert die Petition am Ende etwas anderes, als in der Überschrift suggeriert wird. Der Gesetzesentwurf von 2024 war für Waldbesitzer eine Zumutung, da er insgesamt mehr staatliche Regulation und Bürokratie bedeutet hätte. Würde sich die Petition auf die Korrektur der eigenwilligen Abgrenzung waltypischer Gefahren in der aktuellen Rechtssprechung beschränken, wäre sie für mich zustimmungsfähig. Aber pauschal den Gesetzesentwurf von 2024 fordern? Nein.

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