22,224 Signatures
Collection finished
Petition is addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, die klarstellt:
Bänke, Schutzhütten, Informationstafeln und Hinweisschilder im Wald sind als waldtypische Gefahren einzustufen.
Damit sollen Waldeigentümer oder -pächter künftig nicht mehr für Schäden haftbar gemacht werden können, die im Zusammenhang mit diesen Einrichtungen durch typische Waldgefahren, wie herabfallende Äste entstehen.
Die Verkehrssicherungspflicht für diese Infrastrukturen selbst sollte bei dem jeweiligen Betreiber (Eigentümer) der Infrastruktureinrichtung liegen – etwa einem Verein, einer Kommune oder einem Naturpark – und zusätzlich geregelt werden über einen Gestattungsvertrag mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer.
Zudem fordern wir ein sofortiges Moratorium für Rückbaumaßnahmen an bestehender Erholungsinfrastruktur im Wald, bis eine gesetzliche Neuregelung in Kraft tritt.
Reason
Bänke, Wanderhütten und Informationstafeln sind elementare Bestandteile einer sicheren und attraktiven Waldnutzung. Sie bieten Orientierung, Schutz und Erholung – gerade für ältere Menschen, Familien und naturinteressierte Gruppen.
Aktuell kommt es jedoch verstärkt zu Beseitigungsforderungen durch Forstverwaltungen, da diese Einrichtungen rechtlich als „atypische Gefahrenquellen“ gelten. Waldbesitzer werden zur Haftungsübernahme gezwungen, Kommunen scheuen die hohen Kosten – und in der Folge werden vielerorts Bänke, Schutzhütten und Schilder vorsorglich entfernt.
Diese Entwicklung trifft besonders ehrenamtlich Engagierte in Wander- und Heimatvereinen, die über Jahrzehnte hinweg solche Infrastruktur aufgebaut haben. Der Frust ist groß – und das Vertrauen in die Politik schwindet.
Die Bundesregierung hat bereits 2024 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der genau diesen Missstand beseitigen sollte. Dieser Entwurf sieht vor, Schäden im Bereich solcher Einrichtungen als waldtypische Gefahren zu werten – also als Teil des allgemeinen Lebensrisikos im Wald. Das entlastet Eigentümer und Betreiber gleichermaßen.
Wir fordern, diesen Entwurf jetzt zügig umzusetzen, um:
- Rechtssicherheit zu schaffen,
- den Rückbau wertvoller Infrastruktur zu stoppen,
- das Ehrenamt zu stärken,
- und unsere Wälder als Erholungsräume für alle Menschen zu erhalten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
News
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Petition in Zeichnung - Finale
4 days agoLiebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
vielen Dank für eure bisherige Unterstützung und das Engagement für unsere Petition. Wir haben schon über 20.000 Unterschriften erhalten. Damit wir auch auf der Zielgerade noch richtig was schaffen, bitten wir euch herzlich: Werbt noch einen Tag für unsere wichtige Petition.
Was ihr tun könnt:
• Teilt die Petition in euren Netzwerken (Social Media, Messenger, E-Mails).
• erklärt kurz, warum euch die Thematik am Herzen liegt.
• bittet Freunde, Familie und Kolleginnen und Kollegen um ihre Unterschrift.
• nutzt jede Möglichkeit und ladet andere ein, sich anzuschließen.
Wenn jeder auch nur einen von unserer Petition überzeugt, haben wir GROßES erreicht!
Vielen Dank für euren Einsatz und eure Unterstützung!
Mit besten Grüßen
Jobst Brüggemeier, Wiehengebirgsverband Weser-Ems e.V. -
Bürokratie-Wahnsinn Haftungsfrage sorgt in der Haard in Oer-Erkenschwick für Diskussionen
6 days ago -
Debate
Die Petition verdient Unterstützung, weil sie ein Problem anspricht, das viele Wandervereine betrifft. Viele Vereinsvorstände haben bereits unterschrieben – danke dafür! Doch die Unterschrift eines Vorstands zählt nur einmal. Um ein starkes Signal zu senden, braucht es auch die Stimmen der Mitglieder. Bitte geben Sie die Petition im Verein weiter: per Mail, Aushang oder bei der nächsten Wanderung. Nur gemeinsam können wir unsere Wanderinfrastruktur erhalten.
Netterweise fordert die Petition am Ende etwas anderes, als in der Überschrift suggeriert wird. Der Gesetzesentwurf von 2024 war für Waldbesitzer eine Zumutung, da er insgesamt mehr staatliche Regulation und Bürokratie bedeutet hätte. Würde sich die Petition auf die Korrektur der eigenwilligen Abgrenzung waltypischer Gefahren in der aktuellen Rechtssprechung beschränken, wäre sie für mich zustimmungsfähig. Aber pauschal den Gesetzesentwurf von 2024 fordern? Nein.