Beachtung des §12 FamFG im Familiengericht für Mütter und ihre Kinder

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

404 Unterschriften

Sammlung beendet

404 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Forderungen: Gesetzliche Stärkung der Beistandschaft für Mütter

-> Verpflichtende Anwendung von § 12 FamFG, wenn häusliche Gewalt und Nachtrennungsgewalt im
Raum steht

-> Konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention, sodass Mütter u.a. nicht in gefährliche
Umgangsregelungen gedrängt werden

-> Beistände aus dem Gewaltschutz zuzulassen, die die Mütter selbst beantragen

-> Schulungen für Familienrichter/innen und Jugendämter, um im Kontext Auswirkungen von
häuslicher Gewalt und Nachtrennungsgewalt auf Mütter und Kinder zu sensibilisieren

Begründung

Gewaltschutz für Mütter und Kinder, im Bezug auf die Umsetzung gesetzlicher Schutzmaßnahmen in Familiengerichten

Die Initiative Mama macht Mut fordert dringend eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Mütter und ihre Kinder, rechtliche Unterstützung erhalten. Insbesondere fordern wir, dass Familienrichter/innen nicht länger die Anwendung von § 12 FamFG (Beistandschaft) ablehnen und die Vorgaben der Istanbul Konvention, sowie des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) konsequent umsetzen.

Nach §12 FamFG haben Mütter das Anrecht einen Beistand zu bestimmen und diesen mit zu familiengerichtlichen Verfahren zu nehmen. Leider erleben betroffene Mütter immer wieder, dass ihre Schutzbedürfnisse vor dem Familiengericht nicht ausreichend berücksichtigt werden. So werden Beistände pauschal abgelehnt und den Müttern mitgeteilt, sie können sich einen Anwalt nehmen. Dabei ist es laut Gesetz gestattet, neben der anwaltlichen Vertretung auch einen Beistand für die emotionale Unterstützung zu beantragen.
Laut § 12 FamFG kann jede Person als Beistand gewählt werden, um emotional zu unterstützen.

Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs Art. 103 Abs. 1 GG (vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör) legt dar, dass ein Beistand dazu beitragen kann, das rechtliche Gehör des Beteiligten sicherzustellen, insbesondere wenn sich diese Person in einer emotionalen Situation befindet, welches in Familiensachen schlüssig erscheint. Die Verweigerung eines Beistandes könnte zu einer Einschränkung dieses Rechts führen.

In der EMRK Art. 6 Abs. 1 wird darauf hingewiesen, dass gerade Familiensachen emotional geprägt sind.

Die praktische Rolle eines Beistandes, beinhaltet die Unterstützung des Beteiligten durch Beruhigung in Stresssituationen, Notieren von Argumenten oder wichtigen Punkten während der Verhandlung, Klärung von Missverständnissen im Nachgang.

Ebenso würde eine Beistandschaft das Persönlichkeitsrecht der Mütter schützen, indem diese bei Beleidigungen und Bedrohungen durch die Gegenseite, gehört wird.

Die Ablehnung führt dazu, dass Mütter und Kinder weiterhin Gewalt ausgesetzt sind oder gezwungen werden, mit Tätern in Kontakt zu bleiben.

Die Familiengerichte sind aufgefordert die Gewalt von Müttern und Kindern nicht zu ignorieren oder zu verharmlosen, sondern ihrer Schutzverpflichtung nachzukommen und sich nicht in Ermessungsspielräumen zu verstecken.

Wir fordern die Politik auf, die notwendigen gesetzlichen Änderungen umzusetzen, um die Rechte von Müttern und ihrer Kinder zu schützen. Der Gewaltschutz von Müttern und Kindern hat Priorität.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Mama macht Mut, Leipzig
Frage an den Initiator

Petition teilen

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.02.2025
Sammlung endet: 13.08.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

Es geht gar nicht mal so sehr um Geld. Es geht um Fähigkeiten. Ein Juristendiplom oÄ bedeutet nur, dass jemand etwas auswendig gelernt hat. Die Fähigkeit, das Erlernte erfolgreich umsetzen zu können, ist damit nicht nachgewiesen. Ich weise auf diese Petition auf meiner Webseite: www.comicflyer.de hin, in der Hoffnung, das die Petition ihr Ziel erreicht. CU Eddy > www.comicflyer.de

Noch kein CONTRA Argument.

Mehr zum Thema Familie

100 %
1.809 Unterschriften
78 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern