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Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .
Peticioni i drejtohet: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Bedarfe für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) altersunabhängig beantragt und bezogen werden können.
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Der genannte Paragraph soll entsprechend abgeändert werden.Gemäß unserem Grundgesetz (Art. 3, Satz 1) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. So sollten sie auch als arbeitslose Menschen jenseits ihres 25. Geburtstages Möglichkeiten der sozialen und kulturellen Teilhabe, z.B. in Vereinen, haben. Das gleiche gilt für den Bereich der Bildung.Doch nicht nur mehr Gerechtigkeit wird geschaffen: die teilweise an Nachwuchsmangel leidenden Vereine aber auch Betriebe gewinnen nicht nur neue zahlende Mitglieder, sondern auch (ehrenamtliche) Mitarbeiter, die oftmals armutsbedingt in soziale Isolation/Einsamkeit geraten sind. Psychischen Erkrankungen kann vorgebeugt werden bzw. sofern sie schon bestehen unterstützend begegnet werden.Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt werden durch die gewonnenen Kompetenzen aber auch Kontakte steigen. Potentiale, die unsere Gesellschaft dringend braucht, werden in stärkerem Maß in Erscheinung treten und zum Gemeinwohl beitragen können. Der Nutzen mag nicht defintiv bzw. in Zahlen und sofort messbar sein, wird aber innerhalb weniger Jahre die Kosten weitaus übersteigen.
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Ka filluar peticioni:
09.11.2021
Peticioni përfundon:
04.12.2021
Rajon :
Gjermania
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