Bölge : Almanya

Beendigung der epidemischen Lage und des Lockdowns

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Destekleyici 23 İçinde Almanya

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Der Bundestag soll das Ende der epidemischen Lage feststellen (§ 5 IfSG) und damit den Lockdown beenden.

Gerekçe

Am 25.03. hat der Bundestag Änderungen des IfSG beschlossen und damit den Gesundheitsminister ermächtigt, nach dessen Ermessen Verordnungen (§ 28) zu erlassen, die auch für die Allgemeinheit Grundgesetze außer Kraft setzen. Der Bundestag hat sich damit selbst der Verantwortung als Gesetzgeber entäußert und einen Teil seiner Macht an die Exekutive übertragen ohne hinreichend zu definieren, wie weit diese Macht gehen darf und welchen Bedingungen sie unterliegt. Darüber hinaus gesteht der Bundestag dem Minister diese Macht, am Bundesrat vorbei, zu. Er beschränkt damit die Verwaltungskompetenz der Länder und verstößt gegen Art. 83 GG.Mittlerweile ist die Epidemie abgeflacht und es hat sich gezeigt, dass das Sars-Co-2 Virus ähnlich ansteckend und tödlich wie ein Grippevirus ist.Die Grundlagen für die weitere Beibehaltung der allgemeinen Grundgesetzeinschränkungen sind damit entfallen.

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