Alueella: Thüringen

Beförderungsperspektive für Thüringer Berufsschullehrer

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Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
76 Tukeva 76 sisään Thüringen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

76 Tukeva 76 sisään Thüringen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition? Der Petitionsausschuss wird um Hilfe gebeten bezüglich der Beförderungsperspektive der Thüringer Berufsschullehrer mit DDR-Ausbildung.

Die Bitte bezieht sich auf folgende Pressemitteilung: Einigung erzielt: 2.000 Lehrer mit DDR-Ausbildung bekommen sichere Beförderungsperspektive Am 1. Januar 2017 werden alle der rund 2.000 betroffenen Grundschullehrer mit DDR-Ausbildung gleichberechtigt mit ihren Kollegen eingruppiert sein. In der Zwischenzeit wird die Besoldung für alle Betroffenen mit dem 1. Januar 2015 beginnend gleichmäßig in drei Schritten auf A12 angehoben. Damit hat jeder der Betroffenen eine klare Angleichungsperspektive. Diese Perspektive gilt für Tarifbeschäftigte und Beamte gleichermaßen. Außerdem sind die Anhebungen der Zwischenschritte ruhegehaltsfähig. Reguläre Beförderungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.

Die Diplompädagogin, die an einer berufsbildenden Schule in Thüringen tätig sind, sollten der oben benannten Eingruppierung zugeordnet werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Bisherige Nichtbeachtung der Abschlüsse als Diplompädagoge bei der Angleichung der Eingruppierung

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Thüringer Landtag Wie wird die Petition begründet? siehe oben Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? siehe oben

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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Uutiset

  • Die Petition wurde am 14. Juli 2014 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 25. August 2014 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition von 76 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung zu der Petition statt.

    Der Petitionsausschuss hatte die Petition erstmals in seiner Sitzung am 10. Juli 2014 beraten und sie im Hinblick auf die Beratung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften im Haushalts- und Finanzausschuss gemäß § 17 Nr. 6... enemmän

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