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Begrenzung der Amtszeit für das Amt des Bundeskanzlers auf 8 Jahre

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Für das Amt des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland gibt es keine Amtszeitbegrenzung wie zum Beispiel für das Amt des Bundespräsidenten (max. 2x5 Jahre).

Es wird gefordert, dass die Amtszeit des Bundeskanzlers auf maximal zwei Amtszeiten (8 Jahre) begrenzt wird. Hierzu muss eine Grundgesetzänderung erfolgen.

Selgitus

Konrad Adenauer (14 Jahre), Helmut Kohl (16 Jahre) und Angela Merkel (aktuell seit 13 Jahren), alles Kanzler mit einer (viel zu) langen Amtszeit.

Eine Amtszeit, die länger andauert, als als maximal 2x4 Jahre sind nicht gut für Deutschland. Verwaltung und Stillstand setzt ein, Politikverdrossenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern setzt ebenfalls ein. Rechte Parteien und Organisationen profitieren von dieser Verdrossenheit. Neue Ideen oder Schwung in der Politik sind Fehlanzeige.

Daher ist frischer Wind nach maximal acht Jahren Amtszeit eines Kanzlers in der Bundesregierung unbedingt erforderlich. Nebeneffekt ist, dass auch frischer Wind im Bundeskabinett erfolgt.

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... dass jeder amtierende Kanzler max. für 2 Legislaturperioden wiedergewählt werden darf. Dies würde endlich die verkrusteten Strukturen im Inneren des Parlaments etwas lockern und es hätten auch gegnerische Parteien eine reellere Chance, gewählt zu werden.

Die Beschränkung der Amtszeit führt zu einem Zwangswechsel auch bei einem guten Staatsoberhaupt. Die Abwahl eines Staatsoberhauptes muss demokratisch durch das Wahlergebnis erfolgen. Das Amt des Bundespräsidenten als mehr oder weniger rein representative Funktion ist mit der des Bundeskanzlers als Regierungsoberhaupt nicht zu vergleichen.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd