137 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Behörden bei Kommunikation im Rahmen des E-Government-Gesetzes über De-Mail zwingend Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen müssen, sofern der Kommunikationsteilnehmer einen öffentlichen Schlüssel im De-Mail-Adressverzeichnis hinterlegt hat.
Raison
Im derzeitigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung (17/11473, http://dip.bundestag.de/btd/17/114/1711473.pdf)) ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die Kommunikation von Behörden mit Bürgern und untereinander nicht einmal für Inhalte mit hohem und sehr hohem Schutzbedürfnis vorgesehen. Genau dies aber fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seiner Handreichung zum De-Mail-Einsatz. Ohne diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung liegt die Nachricht beim De-Mail-Anbieter unverschlüsselt vor. Da die in Folge des De-Mail-Gesetzes geschaffene Infrastruktur die Hinterlegung von öffentlichen Schlüsseln für die verschlüsselte Kommunikation ermöglicht, sollten Behörden gezwungen werden, diese höhere Sicherheit und Vertraulichkeit in der Nachrichtenübermittlung auch einzusetzen, wenn der Kommunikationspartner (in der Regel also der Bürger) dies wünscht. Da nicht davon auszugehen ist, dass Behörden-Nachrichten Viren oder andere Schadprogramme enthalten, ist eine Überprüfung darauf durch den E-Mail-Anbieter nicht notwendig. Außerdem wird kein Bürger gezwungen, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einzusetzen: Wer keinen öffentlichen Schlüssel ins Verzeichnis lädt, erhält seine Behördenkommunikation per De-Mail mit verschlüsselter Kommunikation, aber kurzzeitiger Entschlüsselung bei dem De-Mail-Anbieter oder den -Anbietern.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
20/03/2013
Fin de la pétition:
01/05/2013
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 1-17-06-200-048267
Behörden und Verwaltungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium des Innern – als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Behörden bei Kommunikation im Rahmen des
E-Government-Gesetzes über De-Mail zwingend Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
einsetzen müssen, sofern der Kommunikationsteilnehmer einen öffentlichen
Schlüssel im De-Mail-Adressverzeichnis hinterlegt hat.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.