Beihilfevorschriften des Bundes - Reform des Abrechnungsverfahrens im Beihilferecht für Beamte

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
88 Ondersteunend 88 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

88 Ondersteunend 88 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Reform der Beihilfe eine Modernisierung und Vereinfachung des aktuell komplizierten, zeitraubenden und teuren Abrechnungsverfahrens beinhaltet. Hierfür sollen Ärzte, Beihilfe und Private Krankenkasse mit elektronischen Mitteln und ohne aufwendige Unterstützerleistungen der Beihilfeberechtigten miteinander elektronisch kommunizieren.

Reden

Das Beihilfeverfahren funktioniert heute noch auf dem technischen Stand vor 30 Jahren. Der Beihilfeberechtigte empfängt eine Arztrechnung, muss in Vorleistung gehen, häufig mehrere Rechnungen sammeln, dann einen Antrag ausfüllen und diesen zusammen mit Rechnungsbelegen an die Beihilfestelle schicken. Diese wiederum betreibt ein häufig langwieriges Prüfverfahren mit den analog eingereichten Daten. Wenn dann nach einiger Zeit die Beihilfezahlung festgesetzt wird, muss der Beihilfeberechtigte das gleiche Verfahren mit der PKV durchlaufen, um die andere Hälfte der Rechnungsbetrge zzgl.ggf. nichtgetragener Beihilfebeträge in Beihilfeergänzungstarifen einzureichen.Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwendig für alle Beteiligten. Sie macht es den Beihilfeberechtigten unnötig schwierig, sorgt für große Kostenunsicherheit und verursacht hohe Bearbeitungskosten in den Beihilfestellen. Kurz gesagt ist es ein System, das im 21. Jahrhundert längst nicht mehr zeitgemäß ist.Ein neues Verfahren ist unbedingt so zu gestalten, dass die Beihilfestellen Landes- und Kommunalbeamten sich dem System ebenfalls anschließen können und wollen. Ärzte sollen ähnlich wie in der GKV direkt mit den beteiligten Stellen abrechnen können. Man kann darüber nachdenken, einen Bestätigungsvorbehalt für den Beihilfeberechtigten einzuführen, der die Rechnung elektronisch einsehen und bestätigen könnte, um eine Rechnungskontrolle zu gewährleisten; dieser Vorbehalt könnte optional sein oder nach (z.B.) 10 Tagen ohne Widerspruch könnte die Forderung als akzeptiert gelten. Entscheidend ist die direkte, elektronische Kommunikation in einem schlanken Verfahren ohne Postlaufzeiten, aufwendige Bearbeitungsschritte und Papierkram. Der Datenschutz muss dabei gewährleistet werden. Beenden Sie die aktuelle Zeit- und Geldverschwendung!

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Nieuws

  • Pet 1-18-06-20180-029274

    Beihilfevorschriften des Bundes


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition werden eine Reform des Beihilferechts durch eine Modernisierung und
    Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens sowie eine unmittelbare elektronische
    Vernetzung der beteiligten Stellen unter Einschluss der Leistungserbringer und der
    privaten Krankenversicherungen gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Verfahren
    der Beihilfegewährung als kompliziert, zeitraubend, teuer und nicht... verder

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