Benachteiligung der häuslichen Pflege abschaffen

La petición fue bloqueada por incumplimiento de las condiciones de uso.
Peticiones que han violado las Condiciones de Uso de openPetition, finalizan y ya no están disponibles públicamente.

Motivo de bloqueo.

Las peticiones pueden ser solicitadas sólo si el peticionario se registra con su propio nombre completo o en nombre de una entidad legal que indique la dirección completa y la dirección de correo electrónico utilizada activamente. La dirección de correo electrónico se utilizará para la verificación. La dirección podrá usarse además para la verificación por parte de las autoridades públicas.

El iniciador de la petición fue informado de la violación de los términos de uso por parte del equipo editorial openPetition y tuvo cinco días para revisar la petición. Esto no sucedió. Por tanto, la petición fue bloqueada.

Texto de la petición

Wenn man sich vor Augen hält, dass in Deutschland 3.414.378 Menschen als pflegebedürftig anerkannt sind und davon 2.594.862 Personen im häuslichen Umfeld gepflegt werden, dann zeigt sich eine deutliche Unwucht in der Bewertung dieser Pflege.


Um dies genauer zu betrachten müssen wir allerdings die im häuslichen Umfeld gepflegten Personen noch einmal aufteilen. Auf der einen Seite haben wir die, die zwar zu Hause gepflegt werden, deren Pflege aber durch ambulante Pflegedienste durchgeführt wird und auf der anderen Seite die, die durch Haushaltsmitglieder versorgt werden.

Durch Angehörige werden 1.765.233 Menschen gepflegt und 829.629 Menschen durch ambulante Pflegedienste.

Wie wir alle zumindest zu Beginn der 2020er Pandemie festgestellt haben, sind Pflegeberufe nicht nur systemrelevant, sondern auch deutlich unterbezahlt. Noch größer wird der Unterschied, wenn man die häusliche Pflege betrachtet, die wie wir aufgezeigt haben, über 50% aller Pflegebedürftigen betrifft.

Während in den Heimen und der ambulanten Pflege für ungelerntes Personal ein Mindestlohn von 11,60€ gilt (https://arbeitgeberverband-pflege.de/das-haben-wir-zu-sagen/der-neue-mindestlohn-fuer-hilfskraefte-in-der-altenpflege-ab-1-juli-2020-liegt-bei-1160-euro/), wird per Gesetz im Bereich der häuslichen Pflege der gesetzliche Mindestlohn festgelegt. Das bedeutet, wenn Gabi M. bei einem Pflegedienst oder Heim anheuert bekommt sie 11,60€ im Rahmen des persönlichen Budgets würde das Sozialamt ihr nur den gesetzlichem Mindestlohn zahlen.

Zur Erläuterung: Das trägerübergreifende persönliche Budget ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen im Rahmen des sogenannten Arbeitgebermodells sich mit dem entsprechenden Personal selber zu versorgen und ihre Bedürfnisse so bestmöglich abzudecken. Allerdings werden von den Trägern unterschiedliche Maßstäbe angelegt. 

Obwohl es bereits entsprechende Urteile gibt, wird für ungelernte Kräfte immer noch gerne der gesetzliche Mindestlohn angesetzt und nicht, obwohl es sich ja um Pflege handelt, der Mindestlohn aus dem Pflegebereich.

Die Demokraten wollen den Mindestlohn der Pflege auch auf den häuslichen Bereich ausweiten - gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Also gibt es schon da eine ziemliche Ungleichbehandlung der Arbeitskräfte, aber richtig bunt wird es wenn Angehörige die Pflege übernehmen, denn die bekommen nichts, gar nichts. Sie dürfen auch nicht im Rahmen des Arbeitgebermodells angestellt werden, denn sie müssen die Pflege dann einfach einmal so erbringen. Im deutschen Gesetz nennt sich das "sittliche Verpflichtung" ein Relikt aus alten Tagen, was dem Staat aber echtes Geld spart, denn damit kann man im näheren Angehörigenkreis so ziemlich alles ablehnen. Wenn wir aber sehen, dass 1,7 Mio Menschen durch ihre Angehörigen versorgt werden, ist das selbst mit Mindestlohn eine ganz schöne Stange Geld.

DIE Demokraten wollen daher den Begriff der sittlichen Verpflichtung als Ausrede für Einsparungen abschaffen, auch als Angehöriger ist man im Pflegebereich systemrelevant und sollte entsprechend gewürdigt werden.

Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

Promocione ahora.