Benachteiligung der häuslichen Pflege abschaffen

La pétition a été suspendue pour non-respect des conditions d'utilisation.
Les pétitions, qui violent les Conditions d'utilisation d'openPetition, sont supprimées et ne sont plus accessibles au public.

Raison du blocage

Les pétitions ne peuvent être déposées que si le pétitionnaire s'enregistre sous son nom complet ou au nom d'une personne morale, en indiquant l'adresse complète et l'adresse de courrier électronique active. L'adresse e-mail sera utilisée pour la vérification. L'adresse peut être utilisée en plus de la vérification par les autorités publiques.

L'initiateur de la pétition a été informé par les éditeurs d'openPetition de la violation des conditions d'utilisation et disposait de cinq jours pour réviser la pétition. Cela ne s'est pas passé. La pétition a donc été bloquée.

Le texte de la pétition

Wenn man sich vor Augen hält, dass in Deutschland 3.414.378 Menschen als pflegebedürftig anerkannt sind und davon 2.594.862 Personen im häuslichen Umfeld gepflegt werden, dann zeigt sich eine deutliche Unwucht in der Bewertung dieser Pflege.


Um dies genauer zu betrachten müssen wir allerdings die im häuslichen Umfeld gepflegten Personen noch einmal aufteilen. Auf der einen Seite haben wir die, die zwar zu Hause gepflegt werden, deren Pflege aber durch ambulante Pflegedienste durchgeführt wird und auf der anderen Seite die, die durch Haushaltsmitglieder versorgt werden.

Durch Angehörige werden 1.765.233 Menschen gepflegt und 829.629 Menschen durch ambulante Pflegedienste.

Wie wir alle zumindest zu Beginn der 2020er Pandemie festgestellt haben, sind Pflegeberufe nicht nur systemrelevant, sondern auch deutlich unterbezahlt. Noch größer wird der Unterschied, wenn man die häusliche Pflege betrachtet, die wie wir aufgezeigt haben, über 50% aller Pflegebedürftigen betrifft.

Während in den Heimen und der ambulanten Pflege für ungelerntes Personal ein Mindestlohn von 11,60€ gilt (https://arbeitgeberverband-pflege.de/das-haben-wir-zu-sagen/der-neue-mindestlohn-fuer-hilfskraefte-in-der-altenpflege-ab-1-juli-2020-liegt-bei-1160-euro/), wird per Gesetz im Bereich der häuslichen Pflege der gesetzliche Mindestlohn festgelegt. Das bedeutet, wenn Gabi M. bei einem Pflegedienst oder Heim anheuert bekommt sie 11,60€ im Rahmen des persönlichen Budgets würde das Sozialamt ihr nur den gesetzlichem Mindestlohn zahlen.

Zur Erläuterung: Das trägerübergreifende persönliche Budget ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen im Rahmen des sogenannten Arbeitgebermodells sich mit dem entsprechenden Personal selber zu versorgen und ihre Bedürfnisse so bestmöglich abzudecken. Allerdings werden von den Trägern unterschiedliche Maßstäbe angelegt. 

Obwohl es bereits entsprechende Urteile gibt, wird für ungelernte Kräfte immer noch gerne der gesetzliche Mindestlohn angesetzt und nicht, obwohl es sich ja um Pflege handelt, der Mindestlohn aus dem Pflegebereich.

Die Demokraten wollen den Mindestlohn der Pflege auch auf den häuslichen Bereich ausweiten - gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Also gibt es schon da eine ziemliche Ungleichbehandlung der Arbeitskräfte, aber richtig bunt wird es wenn Angehörige die Pflege übernehmen, denn die bekommen nichts, gar nichts. Sie dürfen auch nicht im Rahmen des Arbeitgebermodells angestellt werden, denn sie müssen die Pflege dann einfach einmal so erbringen. Im deutschen Gesetz nennt sich das "sittliche Verpflichtung" ein Relikt aus alten Tagen, was dem Staat aber echtes Geld spart, denn damit kann man im näheren Angehörigenkreis so ziemlich alles ablehnen. Wenn wir aber sehen, dass 1,7 Mio Menschen durch ihre Angehörigen versorgt werden, ist das selbst mit Mindestlohn eine ganz schöne Stange Geld.

DIE Demokraten wollen daher den Begriff der sittlichen Verpflichtung als Ausrede für Einsparungen abschaffen, auch als Angehöriger ist man im Pflegebereich systemrelevant und sollte entsprechend gewürdigt werden.

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