Berechnung des Ehegattenunterhaltes in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

7 Unterstützende 7 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes und deren Verpflichtung hierzu in Verbindung mit einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft die wirtschaftlichen Verhältnisse beider neuen Lebenspartner berücksichtigt werden. Anhand dessen soll eine Untergrenze der gemeinsamen Einkünfte in das Gesetz eingefügt werden, ab der der Unterhaltsanspruch entfällt.

Begründung

Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt hier eine soziale Unverträglichkeit der bisherigen Regelung.Unterhaltsberechtigter erhält 1500 €, der neue Lebenspartner des Unterhaltsberechtigten verdient 1500 € netto.Die bisherige Regelung würde die Unterhaltspflicht erlöschen lassen, sobald eine neu verfestigte Lebensgemeinschaft anzunehmen ist. Das ist anzunehmen, wenn er beispielsweise zu einem neuen Partner gezogen ist, die Beziehung auf Dauer ausgerichtet ist und aus einer gemeinsamen Kasse gewirtschaftet wird.Danach würde beiden zusammen nur noch 1500 € zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen. Das aber ist dann Sozialhilfeniveau. Insbesondere bei älteren Unterhaltsempfängern (Scheidung z. B über 60 Jahre) , die auch noch den Haushalt geführt haben, würde die bisherige Regelung entweder zur Armut oder zur sozialen Vereinsamung führen.Das widerspricht sich auch mit (§ 1578 BGB), denn dann würde bei Wegfall des Unterhaltes der Lebensstandard deutlich sinken.

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