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në Gjermania
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Mit der Petition wird gefordert, dass die Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wird.
arsye
Für Beamte ist die Begrenzung auf 1900 Euro festgelegt. Alleine mit den KV-Beiträgen wird diese Grenze schon überschritten, sodass nicht einmal mehr die über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträge zur KV oder weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht/UV) zum Tragen kommen.