Berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Unterstützende 8 in Deutschland

Sammlung beendet

8 Unterstützende 8 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass die Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Begründung

Für Beamte ist die Begrenzung auf 1900 Euro festgelegt. Alleine mit den KV-Beiträgen wird diese Grenze schon überschritten, sodass nicht einmal mehr die über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträge zur KV oder weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht/UV) zum Tragen kommen.

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