Berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

8 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass die Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Begründung

Für Beamte ist die Begrenzung auf 1900 Euro festgelegt. Alleine mit den KV-Beiträgen wird diese Grenze schon überschritten, sodass nicht einmal mehr die über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträge zur KV oder weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht/UV) zum Tragen kommen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.05.2022
Petition endet: 09.06.2022
Region: Deutschland
Kategorie:

Noch kein PRO Argument.

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