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Berufsausbildungsbeihilfe - Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

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  1. Algatatud 2013
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Sätze für die Berechnung von Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch denen des Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angepasst werden.

Selgitus

Gemäß dem Gleichbehandlungsprinzip unseres Rechtsstaates sollten (erwerbstätige) Auszubildende ebenso Geldleistungen - in zumindest mtl. gleicher Höhe von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wie solche, die Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (ALG II) sind. Das ist derzeit nämlich nicht der Fall, da bei der Berechnung bzw. bei der Ermittlung der monatlichen Leistungen noch immer (ur)-veraltete Sätze (damalige ALG-II Sätze) zur Berechnung als Grundlage herangezogen werden. So wird ein monatlicher Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit 348,00 € als Grundlage herangezogen. Richtig wäre jedoch auch hier der aktuelle Regelsatz des ALG II, mithin 391 €/mtl. für einen Hilfebedürftigen.Rein rechnerisch ergibt sich bereits hier eine Diskrepanz von 43,00 €/mtl, die ein Erwerbsloser mehr hat.Da stellt sich bei vielen Mitbürgern unseres Landes die große Frage: "Warum bekommt jemand der nicht arbeitet mehr?" "Warum soll ich dann noch arbeiten gehen?"Das stellt eine Ungleichbehandlung insbesondere gegenüber erwerbstätigen Personen dar.Ich bitte somit die Bundesregierung die Sätze für Berufsausbildungsbeihilfe BEI BETRIEBLICHER AUSBILDUNG entsprechend zu novellieren und diese dem aktuellen ALG II-Satz anzupassen, damit auch ich nicht unter dem Existenzminimum leben muss.Jeder Empfänger von ALG II hat monatlich rund 50,00 € mehr und dazu noch keine Fahrtkosten um mit dem PKW die Arbeitsstätte zu erreichen.

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uudised

  • Pet 4-18-11-81301-002423

    Berufsausbildungsbeihilfe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
    Soziales – als Material zu überweisen, soweit es um eine
    Rechtsvereinfachung geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Sätze für die Berechnung von
    Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch denen des
    Arbeitslosengeldes II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angepasst werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Auszubildende ebenso
    Geldleistungen in zumindest... Edasi

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