Regione: Vokietija

Besoldungsrecht der Beamten - Keine automatische Erhöhung durch Erfahrungszeiten

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
343 Palaikantis 343 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

343 Palaikantis 343 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2012
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Eingabe wird eine Änderung des Bundesbesoldungs-gesetzes gefordert, dass eine automatische Erhöhung der Be-soldung durch die so genannten Erfahrungszeiten von zwei, drei und vier Jahren entfällt.

Priežastis

Nach geltendem Recht steigt die Besoldung von Beamten alle 2 bis 4 Jahre automatisch an, immer wenn der Beamte eine neue so genannte Dienstaltersstufe erreicht. Dies führt im Laufe eines "Beamtenlebens" zu einem beträchtlichen Gehaltszuwachs (neben den mehr oder weniger häufigen Beförderungen in eine höhere Besoldungsstufe und jährlichen allgemeinen Erhöhungen).Die Dienstaltersstufen werden mit der Abbildung einer Lebensgehaltsentwicklung eines Arbeit-nehmers in der freien Wirtschaft begründet.Dies geht an der Realität vorbei:Erstens sind die Zeiten vorbei, allein wegen Älterwerdens oder "Erfahrung" ein höheres Gehalt zugesprochen zu bekommen. Dies wäre zudem regelmäßig ein Verstoß gegen das AGG. Auch ist die Qualifikation älterer Arbeitnehmer im Durchschnitt nicht zwingend höher als die diejenige jüngerer, insbesondere da im schnelllebigen Zeitalter der Informationstechnologie mit der rasanten Geschwindigkeit der Veränderungen "Erfahrung" kaum noch eine Wert hat. Auch wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur über die allgemeine Entwicklung Gehaltszuwächse über Beförderungen, nachgewiesene Qualifikationsmaßnahmen oder Übernahme höherwertiger Tätigkeiten mit höherer Verantwortung erzielen.Zweitens hinkt der Vergleich eines "Beamtenlebens" mit der freien Wirtschaft gewaltig. In aller Regel wird sich ein Beamter über die Jahre hinweg nicht weiter qualifizieren. Tendenziell wird seine Leistung eher sinken, insbesondere da sein Wissen veraltert und seine Flexibilität nachlässt. Eine höhere "Erfahrung" von Beamten allein rechtfertigt von daher nicht das Festhalten an den Dienstaltersstufen.Wenn ein Beamter eine höherwertige Aufgabe mit höherer Verantwortung übernimmt, wird dies hinreichend durch Beförderung er in eine höhere Besoldungsgruppe abgegolten. Darüber hinaus erfolgen sogar regelmäßig Beförderungen lediglich wegen Zeitablaufs.Schließlich erhalten Beamte regelmäßige allgemeine Gehaltsanpassungen, in der Regel entspre-chend den Tariferhöhungen der Angestellten im öffentlichen Dienst.Für eine zusätzliche automatisch stufenweise Steigerung der Besoldung durch Dienstaltersstufen ist kein Raum. Die Dienstaltersstufen stellen ein ungerechtfertigtes Privileg für Beamte auf Kosten des Steuerzahlers dar, welche zudem erheblich zu den ansteigenden Lasten aus den Pensionszahlungen beitragen.

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žinios

  • Pet 1-17-06-2012-039359Besoldungsrecht der Beamten
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Abschaffung der „Dienstaltersstufen“ für Beamte gefordert.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 343 Mitzeichnungen und
    139 Diskussionsbeiträgen sowie eine weitere Eingabe mit verwandter Zielsetzung
    vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen... toliau

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