Mit der Eingabe wird eine Änderung des Bundesbesoldungs-gesetzes gefordert, dass eine automatische Erhöhung der Be-soldung durch die so genannten Erfahrungszeiten von zwei, drei und vier Jahren entfällt.
Begründung
Nach geltendem Recht steigt die Besoldung von Beamten alle 2 bis 4 Jahre automatisch an, immer wenn der Beamte eine neue so genannte Dienstaltersstufe erreicht. Dies führt im Laufe eines "Beamtenlebens" zu einem beträchtlichen Gehaltszuwachs (neben den mehr oder weniger häufigen Beförderungen in eine höhere Besoldungsstufe und jährlichen allgemeinen Erhöhungen).Die Dienstaltersstufen werden mit der Abbildung einer Lebensgehaltsentwicklung eines Arbeit-nehmers in der freien Wirtschaft begründet.Dies geht an der Realität vorbei:Erstens sind die Zeiten vorbei, allein wegen Älterwerdens oder "Erfahrung" ein höheres Gehalt zugesprochen zu bekommen. Dies wäre zudem regelmäßig ein Verstoß gegen das AGG. Auch ist die Qualifikation älterer Arbeitnehmer im Durchschnitt nicht zwingend höher als die diejenige jüngerer, insbesondere da im schnelllebigen Zeitalter der Informationstechnologie mit der rasanten Geschwindigkeit der Veränderungen "Erfahrung" kaum noch eine Wert hat. Auch wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur über die allgemeine Entwicklung Gehaltszuwächse über Beförderungen, nachgewiesene Qualifikationsmaßnahmen oder Übernahme höherwertiger Tätigkeiten mit höherer Verantwortung erzielen.Zweitens hinkt der Vergleich eines "Beamtenlebens" mit der freien Wirtschaft gewaltig. In aller Regel wird sich ein Beamter über die Jahre hinweg nicht weiter qualifizieren. Tendenziell wird seine Leistung eher sinken, insbesondere da sein Wissen veraltert und seine Flexibilität nachlässt. Eine höhere "Erfahrung" von Beamten allein rechtfertigt von daher nicht das Festhalten an den Dienstaltersstufen.Wenn ein Beamter eine höherwertige Aufgabe mit höherer Verantwortung übernimmt, wird dies hinreichend durch Beförderung er in eine höhere Besoldungsgruppe abgegolten. Darüber hinaus erfolgen sogar regelmäßig Beförderungen lediglich wegen Zeitablaufs.Schließlich erhalten Beamte regelmäßige allgemeine Gehaltsanpassungen, in der Regel entspre-chend den Tariferhöhungen der Angestellten im öffentlichen Dienst.Für eine zusätzliche automatisch stufenweise Steigerung der Besoldung durch Dienstaltersstufen ist kein Raum. Die Dienstaltersstufen stellen ein ungerechtfertigtes Privileg für Beamte auf Kosten des Steuerzahlers dar, welche zudem erheblich zu den ansteigenden Lasten aus den Pensionszahlungen beitragen.
Pet 1-17-06-2012-039359Besoldungsrecht der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Abschaffung der „Dienstaltersstufen“ für Beamte gefordert.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 343 Mitzeichnungen und
139 Diskussionsbeiträgen sowie eine weitere Eingabe mit verwandter Zielsetzung
vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich die
Besoldung der Beamten automatisch alle zwei bis vier Jahre durch Aufrücken in eine
höhere Dienstaltersstufe erhöhe. Es verstoße jedoch gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz, wenn eine Gehaltserhöhung allein vom Älterwerden
abhängig gemacht werde. Darüber hinaus sei die Qualifikation älterer Arbeitnehmer
im Vergleich zu jüngeren Arbeitnehmern nicht zwingend höher, insbesondere da im
schnelllebigen Zeitalter der Informationstechnologie Erfahrung kaum noch einen
Wert habe. Ferner „hinke“ der Vergleich eines „Beamtenlebens“ mit der freien
Wirtschaft. In aller Regel werde sich ein Beamter im Laufe seines Berufslebens nicht
weiter qualifizieren, tendenziell werde seine Leistung eher vor dem Hintergrund der
Abnahme der Flexibilität und des Wissens nach und nach sinken. Beamte würden
indes regelmäßig allgemeine Gehaltsanpassungen entsprechend den
Tariferhöhungen der Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten. Für eine
zusätzliche automatische stufenweise Steigerung der Besoldung durch
Dienstaltersstufen sei deshalb kein Raum. Diese Dienstaltersstufen würden ein
ungerechtfertigtes Privileg für Beamte auf Kosten des Steuerzahlers darstellen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
fest, dass nach § 27 Bundesbesoldungsgesetz das Grundgehalt der weitaus größten
Gruppe der Beamten nach Stufen bemessen wird. Der jeweilige Aufstieg in die
nächsthöhere Stufe erfolgt nach bestimmten Dienstzeiten, in denen mindestens
anforderungsgerechte Leistungen erbracht werden. Diese werden als
Erfahrungsstufen bezeichnet.
Das System der „Dienstaltersstufen“, das sich nach dem Besoldungsdienstalter
richtete und damit seiner Bezeichnung nach, inhaltlich jedoch nur eingeschränkt, am
Alter eines Beamten anknüpfte, wurde durch das Gesetz zur Neuordnung und
Modernisierung des Dienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) vom 5. Februar
2009 (BGBl. I S. 160, 462) zum 1. Juli 2009 geändert. Der Ausschuss weist darauf
hin, dass das seither gültige System der Erfahrungsstufen ausschließlich an
berufliche Erfahrungszeiten anknüpft. Die Berücksichtigung der beruflichen
Erfahrungen als ein Orientierungsmerkmal für die Gehaltsentwicklung ist keine
Besonderheit des öffentlichen Dienstes. Eine regelmäßige Fortbildung gewährleistet
auch im öffentlichen Dienst eine ständige Aktualisierung und Erweiterung des
Wissens. Die berufliche Erfahrung verbessert die Effizienz bei der praktischen
Anwendung dieses Wissens. Die Auffassung, dass „im schnelllebigen Zeitalter der
Informationstechnologie Erfahrung kaum noch Wert habe“, wird daher vom
Petitionsausschuss nicht geteilt.
Ob der Verzicht auf ein System mit aufsteigenden Gehältern zu Kosteneinsparungen
und damit zur Entlastung des Steuerzahlers beitragen könnte, erscheint nach
Auffassung des Ausschusses zweifelhaft. Das Bundesverfassungsgericht orientiert
sich zur Bestimmung des grundrechtlich vorgegebenen Mindestumfangs der
Beamtenbesoldung an den jeweiligen Beträgen der Endstufe der einzelnen
Besoldungsgruppen. Bei dieser Vorgabe geht das Gericht davon aus, dass sich –
auch außerhalb des öffentlichen Dienstes – eine berufliche Entwicklung
typischerweise in Gehaltssteigerungen niederschlägt. Der Verzicht auf Gehaltsstufen
würde danach zu einem Festgehalt führen, dessen Betrag an der Endstufe der
einzelnen Besoldungsgruppen auszurichten wäre. Für die Gesamtheit aller
Beamtinnen und Beamten wäre dies mit Mehraufwand verbunden.
Der Ausschuss merkt abschließend an, dass für die erforderliche Berücksichtigung
der beruflichen Entwicklung Gehaltserhöhungen aufgrund allgemeiner
Besoldungsanpassungen, etwa in Folge eines Tarifabschlusses, keine
Kompensation darstellen. Denn diese allgemeinen Anpassungen stellen lediglich
einen Ausgleich für die steigenden Lebenshaltungskosten dar, um eine Teilhabe der
Beamten an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)