Alueella: Saksa

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Änderung des § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Tukeva 35 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird die Streichung des Straftatbestandes "Erschleichung von Beförderungsleistungen" gefordert.

Perustelut

Parken ohne Benutzung einer Parkuhr stellt nur eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 13 StVO dar.Die Ungleichbehandlung eines "Schwarzfahrers" gegenüber einem "Schwarzparker" ist nicht nachvollziehbar.Ein Schwarzfahrer muss nicht zwingend einem anderen Fahrgast einen Beförderungsplatz wegnehmen; ein Schwarzparker nimmt den Parkplatz einem anderen Parkplatzsuchenden aber definitiv weg.Zudem besitzt der Schwarzparker einen Pkw und müsste ökonomisch in der Lage sein, die Parkgebühr zu entrichten. Dies ist bei Schwarzfahrern nicht zwingend der Fall.Insbesondere Obdachlose, die nur zum Zweck des Bettelns bzw. zum Verkauf von Obdachlosenzeitschriften mitfahren, sind an der eigentlichen Fahrtleistung kaum interessiert, sondern nur am Kontakt zu den Reisenden. Sie sitzen auch auf keinem Sitzplatz, sondern stehen oder gehen in den Beförderungsmitteln.Der effektive Schaden, den sie anrichten - von evtl. Belästigung der Mitfahrer abgesehen - dürfte sich in Cent-Bruchteilen für den erhöhten Energieaufwand für die Beförderung zusätzlicher ca. 75 kg erschöpfen.Da ist die Strafbarkeit vollumfänglich unverhältnismäßig und damit eigentlich verfassungswidrig.Hinzu kommt, dass bspw. in Berliner Justizvollzugsanstalten ein nicht unerheblicher Teil der Insassen AUSSCHLIEßLICH aufgrund von Schwarzfahren und nicht bezahlter 'erhöhter Beförderungsentgelte' besteht. Der Schaden für die Unterbringung und Verpflegung ist sehr viel höher als die wenigen Cent, die durch die zusätzliche Beförderung entstanden sein können. Hier zahlt der Steuerzahler MASSIV d'rauf. Und der erzieherische Effekt dürfte sich doch sehr in Grenzen halten. Wer VOR der Haft kein Geld für ein Rad hatte, wird dies wohl kaum nach der Haft aufbringen können. Im Gegenteil, für Obdachlose ist die Haft evtl. sogar attraktiv, insb. in der kalten Jahreszeit.Im übrigen wurde die aktuell geltende Regelung am 28.06.1935 beschlossen (!), wo es vermutlich eher um Täuschung und Betrug hinsichtlich eines Schaffners / Kontrolleurs ging, nicht bspw., einen Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet oder ein 2-Stunden-Ticket drei Stunden genutzt zu haben.Die Behandlung einiger weniger Schwarzfahrten als Straftat ist unverhältnismäßig, widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und ist zu beseitigen.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-451-031510Besonderer Teil des Strafgesetzbuches
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Streichung des Straftatbestandes "Erschleichung von
    Beförderungsleistungen" gefordert.
    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, im Gegensatz zu dem genannten
    Straftatbestand werde das Parken ohne Benutzung einer Parkuhr lediglich als
    Ordnungswidrigkeit geahndet. Anders als der „Schwarzparker“ nehme der
    „Schwarzfahrer“ einem anderen Fahrgast nicht zwingend einen Beförderungsplatz
    weg. Hier liege ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Außerdem seien
    insbesondere... enemmän

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