Regione: Germania

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Ergänzung von § 330a Strafgesetzbuch (Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

33 Firme

La petizione è conclusa

33 Firme

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 330a Strafgesetzbuch (Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften) wie folgt zu ergänzen:"...(6) Rauchen ist eine Straftat im Sinne dieser Vorschrift und ist von Amts wegen zu verfolgen."

Motivazioni:

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg geht von mehr als 3000 Todesopfern in Deutschland (pro Jahr!) unter den Passivrauchern aus.Wer sich selbst und den Menschen in seiner Umgebung erheblichen Schaden zufügt, gilt in den anderen Bereichen des "normalen" Strafrechts (ohne Ausnahmen per Narrenfreiheit für schwerstabhängig Süchtige) logischerweise, offensichtlich und zweifellos nach den Kriterien des gesunden Menschenverstandes als hochgradig unzurechnungsfähig und/oder gemeingefährlich.Rücksichtslose Kamikaze-Raucher unterstützen sich "gesellig" auf Gegenseitigkeit bei ihrem kollektiven Suizid und reißen zufällig Anwesende mit in den Tod!Kinder in Raucherhaushalten oder in ihrem "Pkw-Gefängnis" können sich nicht gegen die Zwangsberauchung wehren.Der Tatbestand der Nötigung könnte erfüllt sein, wenn sich jemand gezwungen sieht, seine Fenster wegen der Schadstoffemissionen eines Nachbarn zu schließen (Die Polizei gibt nur bei Chemieunfällen entsprechende Warnungen per Lautsprecher bekannt).

Link alla petizione

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 27/07/2018
La petizione termina: 10/09/2018
Regione: Germania
Categorie:

Novità

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