Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Ergänzung von § 330a Strafgesetzbuch (Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
33 Unterstützende 33 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

33 Unterstützende 33 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 330a Strafgesetzbuch (Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften) wie folgt zu ergänzen:"...(6) Rauchen ist eine Straftat im Sinne dieser Vorschrift und ist von Amts wegen zu verfolgen."

Begründung

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg geht von mehr als 3000 Todesopfern in Deutschland (pro Jahr!) unter den Passivrauchern aus.Wer sich selbst und den Menschen in seiner Umgebung erheblichen Schaden zufügt, gilt in den anderen Bereichen des "normalen" Strafrechts (ohne Ausnahmen per Narrenfreiheit für schwerstabhängig Süchtige) logischerweise, offensichtlich und zweifellos nach den Kriterien des gesunden Menschenverstandes als hochgradig unzurechnungsfähig und/oder gemeingefährlich.Rücksichtslose Kamikaze-Raucher unterstützen sich "gesellig" auf Gegenseitigkeit bei ihrem kollektiven Suizid und reißen zufällig Anwesende mit in den Tod!Kinder in Raucherhaushalten oder in ihrem "Pkw-Gefängnis" können sich nicht gegen die Zwangsberauchung wehren.Der Tatbestand der Nötigung könnte erfüllt sein, wenn sich jemand gezwungen sieht, seine Fenster wegen der Schadstoffemissionen eines Nachbarn zu schließen (Die Polizei gibt nur bei Chemieunfällen entsprechende Warnungen per Lautsprecher bekannt).

Link zur Petition

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