90 allekirjoitukset
Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass der § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) ersatzlos gestrichen wird.
Perustelut
Im §166 StGB wird derjenige, der "den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören", mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahre bedroht.- dies widerspricht Art 5 Abs.1 GG (Meinungsfreiheit)- in der BRD stellen Konfessionslose mit ca. 35% der Bevölkerung die größte Gruppe, gefolgt von jeweils ca 27% Katholiken und Protestanten (2016)- kritisches Denken und kritische Meinungsäußerungen gegenüber Kirchen und Konfessionen werden unterdrückt- der Paragraph ist nicht mehr zeitgemäß und wurde schon von Kurt Tucholsky als "mittelalterlicher Diktaturparagraph" bezeichnet- der Paragraph widerspricht allen Ideen der Aufklärung
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
09.06.2018
Vetoomus päättyy:
30.07.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 17.12.2019
Väittely
Der §166 StGB schützt in besonderem Maße die individuelle weltanschauliche Orientierung sowie die öffentliche Ordnung. Ich empfehle dem Verfasser der Petition daher sich noch einmal eingehend mit den Artikeln 3 und 4 des Grundgesetzes zu befassen.